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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freistellungsvereinbarung“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019
- 9 AZR 481/18 -

Arbeitnehmer hat bei Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Urlaub für Freistellungsphase

Während Freistellungsphase sind Arbeitnehmer weder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nach Maßgabe des Unionsrechts regulären Arbeitnehmern gleichzustellen

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass nach Beendigung eines Alters­teil­zeit­arbeits­verhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Beklagten im Rahmen eines Vollzeitarbeitsverhältnisses beschäftigt. Ab dem 1. Dezember 2014 setzten die Parteien das Arbeitsverhältnis als Altersteilzeitarbeitsverhältnis mit der Hälfte der bisherigen Arbeitszeit fort. Nach dem vereinbarten Blockmodell war der Kläger bis zum 31. März 2016 im bisherigen Umfang zur Arbeitsleistung verpflichtet und anschließend bis zum 31. Juli 2017 von der Arbeitsleistung freigestellt. Während der Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erhielt er sein auf der Grundlage der reduzierten Arbeitszeit berechnetes Gehalt zuzüglich der Aufstockungsbeträge.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.02.2015
- 9 AZR 455/13 -

Arbeitgeber muss bei Frei­stellungs­erklärung in Kündigungsschreiben Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs vorbehaltlos zusagen

BAG zur Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten seit dem 1. Oktober 1987 beschäftigt. Mit Schreiben vom 19. Mai 2011 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung und hilfsweise fristgemäß zum 31. Dezember 2011. Im Kündigungsschreiben heißt es: "Im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise fristgemäßen Kündigung werden Sie mit sofortiger... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 06.08.2014
- 17 Sa 893/13 -

LArbG zur außerordentlichen Kündigung in der Passivphase der Altersteilzeit

Interessensabwägung der Beteiligten muss erfolgen

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen musste nunmehr über einen Streit um die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen sowie um Vergütungs- und Schadensersatzansprüche wegen Nichtweitergewährung von vertraglich zugesagten Beihilfeleistungen entscheiden.

Der Kläger im hier zugrunde liegenden Streitfall war über 30 Jahre für die Beklagte, die Stadt Wilhelmshaven, tätig; zuletzt leitete er einen städtischen Eigenbetrieb. Daneben war er Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH, auf die die Stadt ihr Krankenhaus ausgegliedert hatte. Zum 30.09.2011 schied der Kläger aus dem aktiven Dienst bei der beklagten Stadt und auch bei der gGmbH aus.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2012
- 5 StR 328/12 -

Freispruch des ehemaligen Managers des THW Kiel teilweise aufgehoben

BGH schließt Strafbarkeit im Hinblick auf eine unterzeichnete Freistellungsvereinbarung nicht aus

Anfang des Jahres 2012 wurde der Manager der Bundesliga-Handballmannschaft THW Kiel durch das Landgericht Kiel vom Vorwurf der Manipulation sowie vom Vorwurf der Untreue und des Betruges freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat diesen Freispruch nun teilweise aufgehoben. Aufgrund einer lückenhaften Formulierung im angefochtenen Urteil des Landgerichts zu einem Darlehensrückzahlungsanspruch konnte der Freispruch nicht komplett aufgehoben werden, sondern muss neu verhandelt werden.

In dem vorliegenden Fall waren dem ehemaligen Manager und dem früheren Trainer der Bundesliga-Handballmannschaft des THW Kiel vor allem Manipulationen des Champions-League-Finales 2007 durch Schiedsrichterbestechung vorgeworfen worden. Ferner lag ihnen strafbares Verhalten unter dem Aspekt der Untreue und des Betruges im Zusammenhang mit einem durch den Manager dem Trainer im Jahr 2008... Lesen Sie mehr



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