die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2009
- VG 27 A 61.07 -
Jugendschutz: "Sex and the City" nicht vor 20.00 Uhr
Eine Folge der Serie war geeignet, Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen
Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie "Sex and the City" vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
ProSieben hatte die Folge „Drei ist einer zuviel“ aus der Serie am 20. Juli 2006 um 18.00 Uhr ausgestrahlt. Die MABB beanstandete nach einer entsprechenden Beschlussfassung der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) im Februar 2007 das Vorgehen des Senders und legte zugleich fest, dass eine künftige Ausstrahlung der Folge erst nach 20.00 Uhr zulässig sei. Hiergegen hatte der Fernsehsender insbesondere geltend gemacht, der Verein Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) habe für diese Fassung der Serie eine Freigabebescheinigung "ab 12" erteilt. Zudem habe der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) auf entsprechende Anträge... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.07.2006
- VG 27 A 236.04 -
Fernsehsendung über Schönheitsoperation darf zu jeder Tageszeit gesendet werden
Verwaltungsgericht erklärt Äußerungen der Kommission für Jugendmedienschutz für rechtswidrig
Auf die Klage der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) hatte das Verwaltungsgericht über die rechtliche Zulässigkeit von zwei Pressemitteilungen der Kommission für Jugendmedienschutz zu entscheiden. Anlass für die Auseinandersetzung waren Fernsehprogramme, in denen vorwiegend junge Menschen dargestellt wurden, die sich Schönheitsoperationen unterzogen.
Der FSF ist eine von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle und beurteilt für die privaten Rundfunkveranstalter, zu welchen Tageszeiten einzelne Sendungen aus Gründen des Jugendschutzes nicht ausgestrahlt werden dürfen. Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Sachverständigengremium, das für die Landesmedienanstalten die Einhaltung... Lesen Sie mehr