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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Freizeitsport“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.03.2022
- L 16 KR 414/19 -
Flamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit
Wirtschaftliche Schwerpunkt der Tätigkeit maßgeblich
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Flamencounterricht keine künstlerische Tätigkeit ist.
Geklagt hatte eine selbständige Tanzdozentin, die seit 2017 hautberuflich eine Flamencoschule betreibt. Sie erteilt Unterricht in Form von Workshops, Schul-AGs und tänzerischen Fitnesskursen. Hinzu kommen gelegentliche Soloauftritte. Ihren Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) lehnte diese mit der Begründung ab, dass Tanzlehrer nur dann versicherungspflichtig seien, wenn sie Bühnentanz wie Ballett und zeitgenössische Tanzstile lehren würden. Dagegen sei pädagogischer oder sportlicher Unterricht keine darstellende Kunst. Dies zeige sich auch an den gewählten Austragungsorten wie Einkaufsmärkten und Gaststätten. Demgegenüber verwies... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2020
- 13 B 1675/20.NE -
Tennis in der Halle bleibt verboten
Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten bleibt zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit weiterhin verboten
Das Oberverwaltungsgericht hat es abgelehnt, das Verbot des Individualsports innerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Ausgenommen davon ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.11.2020
- 13 B 1780/20.NE -
Vorerst kein Outdoor-Training in Kleingruppen
OVG bestätigt Verbot von Freizeit- und Amateursport
Ein Fitnesstrainer ist beim Oberverwaltungsgericht mit seinem Eilantrag gescheitert, die Coronaschutzverordnung außer Vollzug zu setzen, soweit sie den Betrieb eines Outdoor-Sportangebots für kontaktloses Training in Kleingruppen mit bis zu 12 Teilnehmern plus Trainer untersagt. Mit Beschluss vom 25. November 2020 hat das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag abgelehnt und damit seine Entscheidung vom 13. November 2020 zum Verbot des Freizeit- und Amateursports bestätigt.
Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen davon ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2020
- 13 B 1686/20.NE -
Corona-Pandemie: Fußballspielen für Freizeit- und Amateursportler bleibt in NRW verboten
OVG Nordrhein-Westfalen zum Verbot des Freizeit- und Amateursports
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat es mit Beschluss abgelehnt, das Verbot des Freizeit- und Amateursports außer Vollzug zu setzen. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes ist Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen davon ist lediglich der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Der Antragsteller, der Mitglied einer D1-Jugendmannschaft ist, hatte geltend gemacht, aufgrund des Verbots könne er nicht mehr gemeinsam mit seinen Freunden an der frischen Luft Fußball spielen. Ein Ausweichen auf andere Sportarten sei ihm nicht möglich. Das Verbot konterkariere die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zur sportlichen Betätigung von Kindern. Kindern werde nicht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2020
- 13 B 617/20.NE -
Aktuelle coronabedingte Einschränkungen im Breiten- und Freizeitsport derzeit rechtmäßig
Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung des Landes geregelten Einschränkungen des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs im Breiten- und Freizeitsport derzeit voraussichtlich rechtmäßig sind. Insbesondere verstoße es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass es für den Spitzen- und Profisport Sonderregelungen gebe.
Im vorliegenden Fall hat der in Düsseldorf lebende Antragstelle geltend gemacht, dass die geltenden Beschränkungen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellen. Er und seine Kinder seien Mitglieder in mehreren Sportvereinen. Dort betrieben sie unter anderem regelmäßig Mannschaftssport, woran sie zurzeit weitgehend gehindert seien. Darüber hinaus... Lesen Sie mehr
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