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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Friedhofsgebühren“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 08.08.2011
- 6 L 721/11.MZ.MZ -
Gebühren für Urnenbestattung – Mischkalkulation zwischen Erd- und Urnenbestattungen unzulässig
Bewusst zu hoch angesetzter Gebührensatz für Urnenbestattungen zur Mitfinanzierung von Erdbestattungen unzulässig
Der Gebühr für das Ausheben und Schließen eines Urnengrabes darf nicht aus einer so genannten "Mischkalkulation" zwischen Erd- und Urnenbestattungen bestehen. Die Gebühr darf nur der tatsächliche Aufwand für die erbrachte Leistung zugrunde liegen und nicht weitere Kostenanteile beinhalten, die an anderer Stelle anfallen, mit der erbrachten Leistung jedoch nichts zu tun haben. Ein bewusst zu hoch angesetzter Gebührensatz für die Urnenbestattung, um einen anderen Leistungsbereich - wie die Erdbestattung - aufzufangen, ist unzulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Der Antragsteller der zugrunde liegenden Verhandlung legte gegen einen Gebührenbescheid für das Ausheben und Schließen eines Urnengrabes auf dem Friedhof Bacharach in Höhe von 613 Euro Widerspruch ein und stellte beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag mit dem Ziel, die Gebühren bis zur abschließenden Klärung im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren nicht bezahlen zu müssen. Er machte geltend, die Gebühr sei rechtswidrig, da sie weit überhöht sei. In Nachbargemeinden werde beispielsweise nur eine Gebühr von 80 bis 150 Euro gefordert.Die Behörde erklärte ihre Gebührenfestlegung damit, dass diese eine "Mischkalkulation" zwischen Erd-... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Entscheidung vom 18.01.2005
- VG 22 A 545.04 -
Zweimal Kassieren für eine Grabstätte ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zwei Eilanträgen gegen Friedhofsgebührenbescheide stattgegeben.
In beiden Fällen hatten die Antragsteller im Jahre 2001 ein Nutzungsrecht für 20 Jahre an einer Grabstätte auf einem landeseigenen Friedhof erworben und hierfür der Friedhofsverwaltung eine entsprechende Gebühr - umgerechnet etwa 550 bzw. 1.250 Euro - nach einer bis Ende 2003 geltenden Gebührenvorschrift bezahlt. Hiernach wurde die Gebühr bei jedem (Erst-) Erwerb eines Nutzungsrechts... Lesen Sie mehr
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