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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „fristgerechte“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2022
- 4 Sa 139/22 -
Kündigung wegen Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen Impfunfähigkeitsbescheinigung
Uneinheitliche Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein
Die Vorlage einer aus dem Internet ausgedruckten ärztlichen "Bescheinigung über die vorläufige Impfunfähigkeit" durch einen Arbeitnehmer kann die fristlose Kündigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses im Einzelfall rechtfertigen. Das hat die vierte Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein entschieden. Die fünfte Kammer ist dagegen der Auffassung, dass die Vorlage der aus dem Internet heruntergeladenen vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung schon keinen "an sich" geeigneten Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt. In beiden Fällen wurde Revision eingelegt.
Die Klägerinnen sind bei der beklagten Klinik seit 1988 bzw. 2001 als Pflegeassistentin bzw. Krankenschwester beschäftigt und tariflich ordentlich unkündbar. Die Arbeitgeberin wollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen und wies ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, den Impf- bzw. Genesenenstatus nachzuweisen oder ein ärztliches Impfunfähigkeitszeugnis vorzulegen. Die Klägerinnen haben daraufhin jeweils ein Schriftstück vorgelegt, das eine sechsmonatige vorläufige Impfunfähigkeit bescheinigt und die Unterschrift einer Ärztin aus Süddeutschland ausweist. Die Bescheinigung wurde aus dem Internet ausgedruckt. Eine - sei es digitale -... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.09.2022
- 22 Ca 1647/22 -
Kündigung einer Redakteurin wegen Vorwurf antisemitischer Äußerung unwirksam
Keine Vertragspflichtverletzung mangels Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Äußerungen
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Redakteurin des Senders Deutsche Welle für unwirksam erklärt.
Die Deutsche Welle hatte die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung damit begründet, dass sich die Redakteurin mehrfach israelfeindlich und antisemitisch in anderen Medien geäußert habe. Dies widerspreche den Grundsätzen des Senders, wie sie ausdrücklich in Guidelines und Positionspapieren festgehalten seien.Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den Sender zur... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 16.01.2020
- 33 C 63/19 -
Mieter darf sich mit anderen Mietern kritisch über Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen
Kein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter
Ein Wohnungsmieter darf sich kritisch mit anderen Mietern über eine Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen. Ein Recht zur fristlosen oder ordentlichen Kündigung besteht für den Vermieter in einem solchen Fall nicht. Dies hat das Amtsgericht Euskirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung in Euskirchen im März 2019 von ihrem Vermieter fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sich die Mieter mittels eines Schreibens an ihre Mitmieter wandten, in dem sie sich kritisch über die Nebenkostenabrechnung 2017/2018 äußerten. Die Mieter errechneten in dem Schreiben, dass die jetzigen... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2018
- 2 U 55/18 -
Pflichtverletzung des Kindes eines Mieters rechtfertigt allein nicht fristlose Kündigung
Auch verbale Entgleisung des Anwalts der Mieterpartei führt nicht zur Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung
Schwere Pflichtverletzungen des Sohnes eines Mieters können dem Mieter nicht per se zugerechnet werden und rechtfertigen allein keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Oberlandegericht Frankfurt am Main und stellte zugleich klar, dass verbale Entgleisungen der Anwältin der Mietpartei eine fristlose Kündigung erst tragen, wenn der Mieter sie sich zu Eigen macht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Vermieterin vermietete der beklagten Mieterin Räume für den Betrieb eines Backshops in Wetzlar. Die Vermieterin wohnte mit ihrer Familie ebenfalls in dem Haus. Das Miet- und Nachbarschaftsverhältnis geriet in "erhebliche Zerrüttung", so dass die Vermieterin schließlich das Mietverhältnis fristgerecht zum 31. Mai 2018 kündigte.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.10.2017
- 66 S 90/17 -
Bei Zahlungsrückstand des Mieters ist nur fristlose Kündigung und nicht gleichzeitig erklärte fristgemäße Kündigung wirksam
Hilfsweise erklärte fristgemäße Kündigung kann nach Ausgleich des Zahlungsrückstands und sich daraus ergebender Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung nicht wieder "aufleben"
Das Landgericht Berlin hat entscheiden, dass ein Vermieter zwar seinem Mieter, der sich mit einer bestimmten Miethöhe in Rückstand befindet, fristlos kündigen kann. Kündigt der Vermieter jedoch gleichzeitig vorsorglich fristgemäß, ist diese hilfsweise erfolgte Kündigung unwirksam, da mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet wird. Diese Differenzierung ist dann von Bedeutung, wenn der Mieter innerhalb der gesetzlichen Frist den offenen Betrag nachzahlt. Nach dem Gesetz wird die fristlose Kündigung dadurch unwirksam. Nach der Auffassung des Landgerichts bleibt es in diesem Fall dem Vermieter verwehrt, sich auf die zugleich hilfsweise erklärte fristgemäße Kündigung zu berufen. Das Landgericht hat daher im zugrunde liegenden Fall die Klage der Vermieter auf Räumung der Wohnung gegen den Hauptmieter abgewiesen.
Die klagenden Vermieter und der Hauptmieter des zugrunde liegenden Rechtsstreits hatten im Juli 2004 einen Mietvertrag über eine ca. 28 m² große Ein-Zimmer-Wohnung in Berlin-Wilhelmsruh abgeschlossen. Mit Schreiben vom 11. Juli 2016, dem Mieter drei Tage später zugegangen, kündigten die Vermieter den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung und hilfsweise mit ordentlicher Frist zum... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2017
- 5 Sa 462/17 -
Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit unzulässig
Lange, unbeanstandet gebliebene Tätigkeit im Landesdienst macht Weiterbeschäftigung trotz Leugnen der MfS-Tätigkeit für Land zumutbar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin des Landes Brandenburg beschäftigt war, für unwirksam erklärt und das Land Brandenburg verpflichtet, den Kläger weiter zu beschäftigen.
Der Arbeitnehmer des zugrunde liegenden Verfahrens war in den Jahren 1988 und 1989 in seiner Funktion als Militärarzt für das MfS als inoffizieller Mitarbeiter tätig. Seit dem Jahr 1990 war er bei dem Land Brandenburg beschäftigt und verneinte 1991 wahrheitswidrig die Frage nach einer Mitarbeit für das MfS. Nachdem er sich 2016 für die Stelle des Direktors des genannten Landesinstituts... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.07.2016
- VIII ZR 296/15 -
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen älterer Mietrückstände berechtigt und wirksam
BGH verneint Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB im Wohnraummietrecht
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine katholische Kirchengemeinde, hatte der Beklagten seit dem Jahr 2006 eine Wohnung in Düsseldorf vermietet. Die Beklagte blieb die Mieten für die Monate Februar und April 2013 schuldig. Nach einer erfolglosen Mahnung vom 14. August 2013 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis mit Schreiben vom 15. November 2013 wegen der weiterhin... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.02.2015
- 9 AZR 455/13 -
Arbeitgeber muss bei Freistellungserklärung in Kündigungsschreiben Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs vorbehaltlos zusagen
BAG zur Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung
Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten seit dem 1. Oktober 1987 beschäftigt. Mit Schreiben vom 19. Mai 2011 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung und hilfsweise fristgemäß zum 31. Dezember 2011. Im Kündigungsschreiben heißt es: "Im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise fristgemäßen Kündigung werden Sie mit sofortiger... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 27.03.2008
- 62 S 412/07 -
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen: Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Zeitraum von acht Monaten zwischen Abmahnung und Kündigung
Dauer der Terminsüberschreitung für Kündigung unerheblich
Zahlt ein Mieter ständig seine Miete unpünktlich, so kann der Vermieter nach erfolgter Abmahnung das Mietverhältnis ordentlich kündigen. Auf die Dauer der Terminsüberschreitung kommt es dabei nicht an. Lässt der Vermieter jedoch zwischen der letzten Abmahnung und der Kündigung ein Zeitraum von acht Monaten verstreichen, so ist die Kündigung unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Mieterin einer Wohnung Ende März 2006 von ihrem Vermieter ordentlich gekündigt. Hintergrund dessen waren ständige unpünktliche Mietzahlungen. Zuletzt wurde die Mieterin deswegen im August 2005 abgemahnt. Die Mieterin entgegnete dem, dass die Verspätungen nur geringfügiger Natur waren. So sei die Miete nur jeweils zwei Tage zu spät gezahlt worden.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2014
- 2 AZR 1071/12 -
Verschweigen von getilgten Strafen sowie eingestellten Ermittlungsverfahren im Bewerbungsverfahren berechtigt nicht zur ordentlichen Kündigung bzw. zur Anfechtung des Arbeitsverhältnisses
Bewerber nicht zur Offenbarung verpflichtet
Ein Bewerber muss im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bereits im Bundeszentralregister getilgte Vorstrafen nicht gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber offenbaren. Auch muss er nicht über eingestellte Ermittlungsverfahren aufklären. Der Arbeitgeber ist daher nicht berechtigt, dass Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten oder das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens im Jahr 2010 für eine Stelle im allgemeinen Vollzugsdienst, gab ein Bewerber auf entsprechenden Nachfrage an, nicht vorbestraft zu sein und dass kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig oder anhängig war. Im Juni 2010 unterschreib der Bewerber schließlich einen Arbeitsvertrag. Im Nachhinein... Lesen Sie mehr
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