die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „frühestmögliche Schadensmitteilung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 09.07.2010
- 13 O 3064/09 -
Kürzung von Versicherungsleistungen nach verspäteter Abgabe der Stehlgutliste
Liste muss der Versicherung und auch der Polizei vorgelegt werden
Wem Gegenstände gestohlen werden, der muss eine genaue Beschreibung aller entwendeten Gegenstände sowohl bei der Versicherung als auch bei der Polizei einreichen. Findet die Abgabe der Stehlgutliste nicht unverzüglich innerhalb von drei Wochen statt, kann die Versicherung die Leistung streichen oder kürzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.
Im vorliegenden Fall hatte es ein Versicherungsnehmer nach dem Diebstahl seines Pkw auf einem Parkplatz in Polen versäumt, eine Liste der mit dem Fahrzeug gestohlenen Gegenstände rechtzeitig bei der Polizei einzureichen. Seine Hausratsversicherung verweigerte daraufhin den vollständigen Ersatz des Schadens und übernahm lediglich einen Anteil von 60 Prozent. Der Mann reichte daraufhin Klage auf Zahlung der verbleibenden 40 Prozent der Schadenssumme ein.Der Kläger begründete seinen Anspruch mit der Behauptung, er habe eine gewisse Zeit für die Erstellung der Stehlgutliste gebraucht, da er sich größte Mühe bei der Dokumentation der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.01.2010
- 8 U 1635/09 -
Stehlgutliste ist unverzüglich nach einem Einbruch der Polizei vorzulegen
Kein Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung, wenn zu viel Zeit seit dem Einbruch vergeht
Werden bei einem Einbruch Gegenstände entwendet, so muss der Geschädigte eine Liste mit einer genauen Beschreibung des Diebesgutes bei der Polizei einreichen. Die Versicherung muss auf diese Verpflichtung nicht gesondert hinweisen. Lässt sich der Versicherte zu lange Zeit, kann der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Versicherer damit erlöschen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Im vorliegenden Fall hatte die Versicherung einer Firma die Leistung auf Entschädigung gestohlener Arbeitsmaschinen verweigert, nachdem das betroffene Unternehmen die Stehlgutliste wesentlich verspätet nach zwei erfolgten Einbrüchen bei der Versicherung eingereicht hatte. Nach dem ersten Vorfall ließe sich die Firma lediglich 10 Wochen Zeit, beim zweiten Einbruch dauerte es jedoch sieben... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.03.2010
- 244 C 26368/09 -
Versicherungsnehmer muss Schaden unverzüglich seiner Versicherung anzeigen - notfalls auch mündlich oder telefonisch
Mitteilung eines Wasserschadens an Wohngebäudeversicherung 6 Wochen nach Schadensereignis ist zu spät
Ein Versicherungsnehmer muss unverzüglich einen Schadenseintritt bei seiner Versicherung anzeigen, um seinen Schadensersatzanspruch nicht zu verlieren. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Antrag auf Abschluss einer Versicherung gestellt, der Versicherungsschein aber von der Versicherung noch nicht zugesandt wurde. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Ein Ehepaar stellte im November 2007 bei einem Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für ihr Wohnhaus. Einen Monat später kam es zu einem Wasserschaden. Diesen ließ das Ehepaar richten. Als sie dann Mitte Januar 2008 den Versicherungsschein für ihre Versicherung erhielten, meldeten sie den Schaden, reichten die Rechnungen für die Reparaturarbeiten... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2009
- 12 U 79/09 -
Berufsunfähigkeit: Versicherungsnehmer muss im Schadensfall frühestmöglich die Versicherung informieren
Leistungsbeschränkung bei verspäteter Mitteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit
Wer berufsunfähig geworden ist und seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen will, muss diese unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalls hierüber informieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Die Richter führten auch aus, dass für den Versicherungsnehmer keine Veranlassung bestehe mit der Meldung bei seiner Berufunfähigkeitsversicherung zu warten, bis der gesetzliche Rentenversicherungsträger über die Berufsunfähigkeit entschieden habe.
Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und war tatsächlich berufsunfähig geworden. Statt sich jedoch mit seinem Versicherer auseinanderzusetzen, wartete er die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung ab, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligen sollte. Nachdem das geschehen und zwölf Monate... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 08.06.2008
- 222 C 35329/06 -
Versicherungsfall muss unverzüglich der Versicherung gemeldet werden - Meldung nur bei Behörden reicht nicht aus
Anzeige erfolgte über zwei Monate nach dem Schadensereignis
Ein Versicherter muss jede Möglichkeit nutzen, unverzüglich seiner Versicherung anzuzeigen, dass er beraubt wurde, ansonsten verliert er den Versicherungsschutz. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Der spätere Kläger hatte bei der Beklagten eine Hausratversicherung abgeschlossen, die auch eine Entschädigung für geraubte Gegenstände vorsah. Die Versicherungspolice enthielt auch den Passus, dass bei Eintritt eines Schadensfalls dieser unverzüglich anzuzeigen sei. Verletze der Versicherte diese Pflicht, müsse die Versicherung nicht zahlen.Am 22.1.2006 saß der Kläger... Lesen Sie mehr