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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gartengeräte“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Vaihingen, Urteil vom 03.12.2019
- 1 C 315/19 -
Bei Pflicht zur Gartenpflege steht Mieter Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu
Erforderlichkeit der Gerätehütte zur Lagerung von Gartengeräten
Ist ein Mieter dazu verpflichtet, die Gartenpflege zu übernehmen, so steht ihm ein Anspruch auf Errichtung einer Gerätehütte zu, wenn kein andere Ort zur Lagerung von Gartengeräten besteht. Dies hat das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Mieterin einer in Baden-Württemberg liegenden Erdgeschosswohnung nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Gartenpflege zu übernehmen. Da das Mietobjekt keine Möglichkeit hatte, Gartengeräte zu lagern, wollte die Mieterin im April 2019 eine etwa 1,90 m x 1,90 m x 1,70 m große Gerätehütte aus dem Baumarkt im Garten aufstellen. Da die Vermieterin ihre Zustimmung dazu verweigerte, erhob die Mieterin Klage.Das Amtsgericht Vaihingen an der Enz entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung der Gerätehütte zu. Dies sei notwendig, da die Mieterin keinen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 27.06.2006
- 4 C 118/06 -
Kosten für Entfernung von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter oder Witterungseinflüssen sowie Instandhaltungskosten für Gartengeräte als Betriebskosten umlagefähig
Mieter muss für Gartenpflegekosten aufkommen
Der Vermieter kann die Kosten für das Entfernen von Sträuchern und Bäumen aufgrund Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie die Instandhaltungskosten für die Gartengeräte als Gartenpflegekosten auf die Mieter umlegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rheine hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte die Vermieterin Gartenpflegekosten in Höhe von 24 EUR auf die Mieter um. Darunter fielen die Kosten für das Entfernen durch Alter, Witterungs- und Umwelteinflüssen abgängiger Sträucher und Bäume sowie die Kosten für die Instandhaltung der Gartengeräte. Da sich die Mieter weigerten die Nebenkosten in dieser Höhe zu bezahlen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gießen, Urteil vom 17.01.2012
- 47 C 374/11 -
Einbruch in Gartenhaus: Kein Versicherungsschutz aus Hausratsversicherung bei Diebstahl von außerhalb der Wohnung gelagerten Gartengeräten
Gartengeräte befinden sich nicht vorübergehend außerhalb der Wohnung und sind damit nicht vom Versicherungsschutz umfasst
Werden aus einem Gartenhaus Gartengeräte entwendet, so ist dieser Schadensfall nicht von der Hausratsversicherung für die Wohnung umfasst. Zwar umfasst die Hausratsversicherung auch Gegenstände, die vorübergehend außerhalb der Wohnung gelagert werden. Gartengeräte werden aber nicht "vorübergehend" außerhalb der Wohnung gelagert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im April oder Mai 2009 Gartengeräte aus einem Gartenhaus entwendet wurden, beanspruchte das Diebstahlsopfer seine für die Wohnung abgeschlossene Hausratsversicherung. Es führte an, es habe die Gartengeräte eigentlich im Keller der Wohnung aufbewahrt. Die Lagerung im Gartenhaus sei nur vorübergehend zwecks Vornahme von Gartenarbeiten... Lesen Sie mehr
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Landgericht Potsdam, Urteil vom 26.09.2002
- 11 S 81/01 -
Kosten der Anschaffung von Gartengeräten nicht umlagefähig
Kein Vorliegen von laufenden Instandhaltungs- und damit Betriebskosten
Die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten gehören nicht zu den laufenden Instandhaltungs- und damit Betriebskosten. Die Kosten sind daher nicht umlagefähig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vermieter berechtigt war, die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten auf die Betriebskosten umzulegen.Das Landgericht Potsdam verneinte die Umlagefähigkeit der Anschaffungskosten. Zwar seien die Kosten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 22.12.2011
- 17 C 116/11 -
Hausratversicherung umfasst nicht den Gartengrill: Gartengrill ist kein Gartengerät oder Gartenmöbelstück
Hausratversicherung greift daher bei Diebstahl nicht
Wird durch eine Hausratversicherung der Diebstahl von Gartengeräten und Gartenmöbelstücken abgedeckt, so gilt dies nicht für die Entwendung eines Gartengrills aus dem Garten. Denn ein Gartengrill stellt kein Gartengerät oder Gartenmöbelstück dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Versicherungsnehmer von seiner Hausratversicherung Leistungen wegen eines Diebstahls. Der Versicherungsnehmer war ein Eigenheimbesitzer. Im November 2010 wurde aus seinem Garten sein Edelstahlgrill gestohlen. Die Versicherung lehnte jedoch eine Schadensregulierung ab, woraufhin er Klage erhob. Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung... Lesen Sie mehr
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