die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.03.2015
- 4 K 2755/14 -
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
Aufenthalt des Tieres in einer 2 qm großen Auto-Transportbox verstößt gegen tierschutzrechtliches Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage eines Hundehalters abgewiesen, dem untersagt wurde, seine Weimaraner-Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. September 2013 den Eilantrag des Klägers gegen die sofort vollziehbare Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18. Juli 2013 abgelehnt, mit der dem Kläger untersagt wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten. Der Gerichtbeschluss wurde am 16. Oktober 2013 rechtskräftig. Seitdem bringt der Kläger die am 15. Dezember 2011 geborenen Hündin "Cosima" anderweitig unter. Mit seiner (nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens) am 12. Mai 2014 erhoben Klage wehrt sich der Kläger weiterhin gegen die Untersagungsverfügung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.09.2013
- 4 K 2822/13 -
Hund darf während der Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden
Tierhalter müssen das Tier nach seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen halten
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach dem Tierschutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Gegen dieses Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstößt, wer seinen Hund während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperrt. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden und den Eilantrag eines Halters einer Weimaraner-Hündin (Antragsteller) gegen eine Verfügung des Landratsamtes Ludwigsburg vom 18.07.2013 zurückgewiesen, mit der ihm unter Anordnung des Sofortvollzugs untersagt wurde, seine Hündin während seiner Arbeitszeit in einem Kraftfahrzeug zu halten; ferner war ihm im Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 Euro angedroht worden.
Nach § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Gegen dieses Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung hat der Halter nach Auffassung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts dadurch verstoßen, dass er seine Hündin „Cosima“... Lesen Sie mehr