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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebührenordnung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.11.2023
- 6 U 82/23 -
Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen unterfällt nicht Regelungen der GOÄ und darf Rabatte anbieten
GOÄ-Regelungen richten sich ausschließlich an Ärzte
Die Vermittlerin von ärztlichen Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis darf für ihre Tätigkeit mit einem Rabatt von 20 % werben, wenn sie diesen Rabatt selbst trägt und die von ihr vermittelten Ärzten vollständig auf Basis der GOÄ honoriert werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hob mit Entscheidung eine auf Unterlassung gerichtete Eilentscheidung des Landgerichts auf.
Die Antragsgegnerin vermittelt über eine von ihr entwickelte Plattform ärztliche Behandlungsleistungen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis an Patienten. Ihre Tätigkeit bewarb sie mit der Aufforderung: „Buche jetzt deine Termine und spare 20 %“. Im Rahmen dieser Werbeaktion übermittelten die Kooperationsärzte nach der Behandlung an die Antragsgegnerin die jeweilige Rechnung über ihre Gebührenforderung. Die Antragsgegnerin zog den beworbenen Rabatt von 20 % ab und stellte den jeweiligen Kunden sodann die Rechnung im Namen der Kooperationsärzte aus. Hiergegen wendet sich der Antragsteller, ein beim Bundesamt der Justiz eingetragener qualifizierter... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.02.2021
- 5 C 7.19 -
Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines Lingualretainers
Eingliederung eines festsitzenden Retainers keine kieferorthopädische Maßnahmen nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 Anlage 1 GOZ
Für das Einsetzen eines festsitzenden Lingualretainers können im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung, die nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 (Maßnahmen zur Umformung des Kiefers bzw. zur Einstellung des Kiefers in den Regelbiss einschließlich Retention) der Anlage 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet wird, nicht zusätzlich die Gebührennummern 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) und 6140 (Eingliederung eines Teilbogens) der Anlage 1 GOZ in analoger Anwendung berechnet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem beihilferechtlichen Verfahren entschieden.
Der Kläger ist Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen und erhält für sich und seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen Beihilfe zu den krankheitsbedingten Aufwendungen. Die Beihilfestelle lehnte die Bewilligung einer Beihilfe für die kieferorthopädische Behandlung seiner Tochter teilweise ab, weil die vom Kieferorthopäden angesetzten Gebühren für die Eingliederung eines festsitzenden,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 22.09.2016
- 15 A 610/15, 15 A 1932/15, 15 A 2238/15 -
Klagen gegen die Erhebung von Kosten für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen haben überwiegend Erfolg
Gebührentarife jedoch unzulässig
Die Kosten für Routinekontrollen können zwar grundsätzlich erhoben werden, der entsprechende Gebührentarif ist allerdings unwirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Grundsätzlich ist es zulässig, auch Kosten für Routinekontrollen zu erheben, weil der für die Erhebung von Kosten erforderliche Anlass in dem Betrieb eines Lebensmittelgeschäftes als solchem zu sehen sei. Die Kontrollen seien daher nicht "anlasslos". Allerdings erwiesen sich die entsprechenden Gebührentarife in der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes... Lesen Sie mehr
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