die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geldspielautomaten“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.09.2022
- XI B 9/22 (AdV) -
Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin umsatzsteuerpflichtig
Ungleichbehandlung von virtuellen und terrestrischen Automatenspiele gerechtfertigt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.
Im Streitfall hatte die Antragstellerin, die Spielhallen betreibt, beim Finanzgericht (FG) erfolgreich beantragt, die Vollziehung der Umsatzsteuervorauszahlung für August 2021 auszusetzen. Das FG sah es als ernstlich zweifelhaft an, dass die Umsatzsteuerpflicht sog. terrestrischer Automatenspielumsätze bei gleichzeitiger Umsatzsteuerfreiheit sog. virtueller Automatenspielumsätze mit dem Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer vereinbar sei.Zum 01.07.2021 hat der Gesetzgeber jedoch die gesetzlichen Grundlagen geändert: Virtuelle Automatenspiele unterliegen seither der Rennwett- und Lotteriesteuer. Sie sind deshalb nach... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Beschluss vom 27.12.2021
- 5 V 2705/21 U -
FG Münster: Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen ist zweifelhaft
Das Finanzgericht Münster wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen geäußert.
Die Antragstellerin betreibt Spielhallen, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind. Mit Abgabe ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für August 2021 machte sie geltend, dass ihre Glücksspielumsätze nach Art. 135 MwStSystRL umsatzsteuerfrei seien. Das Finanzamt setzte demgegenüber eine Umsatzsteuervorauszahlung fest und lehnte den im hiergegen geführten Einspruchsverfahren gestellten Antrag... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.09.2020
- 5 K 344/17 U -
Keine Steuerermäßigung für Aufsteller von Geldspielautomaten
Aufsteller von Geldspielautomaten sind keine Schausteller
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Schausteller gilt nicht für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden.
Der Rechtsvorgänger der Klägerin erzielte Umsätze aus Geldspielautomaten. Das Finanzamt setzte hierfür Umsatzsteuer fest. Hiergegen wandte die Klägerin ein, dass die Besteuerung zu einer Ungleichbehandlung mit den Betreibern von Spielbanken führe. Hilfsweise machte sie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Schausteller (§ 12 Abs. 2 Nr. 7d UStG i.V.m. § 30 UStDV) geltend, denn... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.01.2019
- BVerwG 9 C 1.18 -
Eigentümer von Geldspielgeräten haftet für Vergnügungssteuer
Neben dem Aufsteller von Geldspielautomaten kann auch der Eigentümer der Geldspielgeräte für die Spielautomatensteuer haften
Eine Gemeinde kann den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der Räume, in denen steuerpflichtige Geräte... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.06.2015
- C-98/14 -
Ungarisches Verbot des Betriebs von Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos verstößt möglicherweise gegen Dienstleistungsfreiheit
Gesetzgeber muss bei Widerruf der Genehmigung Inhabern von Spielhallen angemessene Entschädigung zahlen oder einen hinreichend langen Übergangszeitraum vorsehen
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos verbieten, verstoßen möglicherweise gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. Widerruft der nationale Gesetzgeber eine Genehmigung, die ihrem Inhaber die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, muss er eine angemessene Entschädigungsregelung oder einen hinreichend langen Übergangszeitraum vorsehen, damit sich der Inhaber der Genehmigung darauf einstellen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Bis zum 9. Oktober 2012 durften in Ungarn Geldspielautomaten sowohl in Spielkasinos als auch in Spielhallen betrieben werden. Bis zum 31. Oktober 2011 betrug die Pauschalsteuer auf den Betrieb von Geldspielautomaten, die in Spielhallen aufgestellt waren, je Spielstelle monatlich 100.000 HUF (ca. 324 Euro). Zum 1. November 2011 wurde dieser Betrag auf 500.000 HUF (ca. 1 620 Euro) erhöht.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2012
- 2 S 1010/12 -
Erhöhte Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten von 15 % auf 18 % der Nettokasse ist rechtmäßig
Keine Anzeichen für unwirtschaftliche Ausübung des Berufes aufgrund der Steuererhöhung
Der in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Freiburg vom 10. Mai 2011 bestimmte Steuersatz in Höhe von 18 % der elektronisch gezählten Nettokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Mit diesem Urteil wurden von neun Spielhallenbetreibern (Antragsteller) die Normenkontrollanträge - die betreffende Satzung der Stadt Freiburg (Antragsgegnerin) für ungültig zu erklären - abgelehnt.Die Antragsteller betreiben in Freiburg Spielhallen mit Gewinnspielautomaten. Die Stadt erhöhte den Steuersatz für diese Geräte in ihrer Vergnügungssteuersatzung ab Juli... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2012
- 5 K 1409/10 und 5 K 2242/11 -
Spielgerätebetreiber muss Nachweis für Vorliegen einer erdrosselnden Wirkung durch hohe Vergnügungssteuer erbringen können
VG Sigmaringen weist Anfechtungsklagen eines Spielgeräteaufstellers gegen Vergnügungssteuerbescheide ab
Eine erdrosselnde Wirkung des hohen Vergnügungssteuersatzes für Geldspielgeräte muss anhand der Bestandsentwicklung sowie eines schlüssigen Zahlenmaterials nachgewiesen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen.
In den zugrunde liegenden Fällen ging es zum einen um die Vergnügungssteuer für das 4. Quartal 2009 in Höhe von 20 %, zum anderen um die Vergnügungssteuer für die Zeit von Januar bis Mai 2010 nach einer Erhöhung auf 25 %. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist nach der Satzung der Stadt bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. Die klagende Firma... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.09.2012
- 6 S 937/12 und 6 S 947/12 -
Verlängerung der Sperrzeit für Gaststätten mit Spielgeräten in Kehl unwirksam
Beurteilung der Zumutbarkeit nächtlichen Lärms darf nicht nur auf subjektiven Einschätzungen von Anwohnern beruhen
Die Sperrzeitverordnung der Stadt Kehl zum Schutz der Wohnbevölkerung vor nächtlichen Ruhestörungen durch Gaststätten mit Spielgeräten ist unwirksam. Die Annahme der Stadt, die Nachtruhe der Wohnbevölkerung im Geltungsbereich der Verordnung werde durch Lärm von "Automatengaststätten" unzumutbar gestört, ist nicht ausreichend nachgewiesen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und wies damit mehrere Normenkontrollanträge von Gaststättenbetreibern und Automatenaufstellern aus Kehl zurück.
Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens war eine gaststättenrechtliche Sperrzeitverordnung, die den Beginn der allgemeinen Sperrzeit (3 Uhr bzw. in der Nacht von Samstag auf Sonntag 5 Uhr) für Gaststätten mit Geldspielgeräten in bestimmten Gebieten mit schutzbedürftiger Wohnbevölkerung von Sonntag bis Donnerstag auf 0 Uhr und in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie von Samstag... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2012
- 2 S 2995/11 -
Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Höhe von 20 % der Bruttokasse zulässig
Gemeindesatzung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
Der in der Vergnügungssteuersatzung einer Gemeinde bestimmte Steuersatz von 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Normenkontrollverfahren und lehnte damit den Antrag einer Spielhallenbetreiberin (Antragstellerin) ab, die betreffende Satzung der Gemeinde (Antragsgegnerin) für ungültig zu erklären.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in der Gemeinde Wehingen zwei Spielhallen mit je acht Gewinnspielautomaten. Drei weitere Gewinnspielautomaten hat sie in einer Tankstelle sowie in einem Bistro aufgestellt. Die ab dem Jahr 2011 gültige Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde setzt für solche Geräte einen Steuersatz von 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 11.04.2012
- 2 K 12/12 -
Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 10 % auf 20 % des Einspielergebnisses verfassungsgemäß
FG Bremen hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Höhe der Vergnügungssteuer
Die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 10 % auf 20 % des Einspielergebnisses durch die zum 1. April 2011 erfolgte Änderung des § 3 Vergnügungssteuergesetz ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Durch das am 1. April 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 2011, 79 ff. [83]) wurde der Steuersatz für Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen, von 10 % auf 20 % erhöht.Ein Unternehmen, das in Bremen eine Spielhalle betreibt, in der solche... Lesen Sie mehr