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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geografische Angabe“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.10.2024
- C-399/22 -

Westsahara-Tomaten dürfen nicht als marokkanisch gekennzeichnet werden

Marokko als Ursprungsland für Erzeugnisse aus der Westsahara ist irreführend

Melonen und Tomaten aus dem umstrittenen Gebiet der Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wäre Marokko als Ursprungsland angegeben, würde dies die Verbraucher über ihren wahren Ursprung irreführen, wie der Europäische Gerichtshof entschied.

Die Westsahara ist ein Gebiet im Nordwesten Afrikas, das an Marokko, Algerien und Mauretanien grenzt und an dessen Westküste sich der Atlantik befindet. Der größte Teil dieses Gebiets wird derzeit von Marokko kontrolliert, ein kleinerer, sehr dünn besiedelter östlicher Teil vom Front Polisario, einer Bewegung, die sich für die Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung durch das Volk der Westsahara und die Gründung eines souveränen saharaischen Staates einsetzt.Die landwirtschaftliche Entwicklung der Westsahara, insbesondere der Anbau von Tomaten und Melonen in Treibhäusern, findet hauptsächlich mittels Infrastruktur für die Bewässerung... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 13.06.2024
- 33 O 4023/23 -

„Keine Anspielung auf Nürnberger Bratwürste“

Bezeichnung „Mini Rostbratwürste“ steht nicht im Widerspruch zu der geografisch geschützten Angabe „Nürnberger Rostbratwurst“

Das Landgericht München I hat die Klage eines Schutzverbands gegen eine Produzentin von Bratwürsten abgewiesen.

In dem Verfahren ging es um Rechte an dem geschützten Namen "Nürnberger Bratwürste / Nürnberger Rostbratwürste". Der Kläger ist ein Verein von Herstellern, die in Nürnberg Würste mit der entsprechenden sog. „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) produzieren. Nach einer EU-Verordnung dürfen g.g.A. bei der Vermarktung von Erzeugnissen (nur) verwendet werden, wenn sie der betreffenden... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.09.2019
- C-686/17 -

In den Niederlanden aufgezogene Kultur-Champignons dürfen mit "Ursprung: Deutschland" gekennzeichnet werden

Ursprungsland von pflanzlichen Erzeugnissen ist Land der Ernte

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Champignons, die erst kurz vor ihrer Ernte nach Deutschland verbracht wurden, als deutsche Champignons verkauft werden dürfen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Wettbewerbszentrale im Jahr 2013 die Kennzeichnung einer im Supermarkt erhältlichen Packung Kultur-Champignons mit "Ursprung: Deutschland" als irreführend beanstandet. Die Kultur-Champignons wurden mehrere Wochen in den Niederlanden aufgezogen und nur für die Ernte (gut zwei Tage vorher) nach Deutschland transportiert.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.12.2019
- C-432/18 -

Essig aus Deutschland darf Bezeichnung "balsamico" tragen

Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf geografische Begriffe wie "aceto" und "balsamico"

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass sich der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" nicht auf die Verwendung ihrer nicht geografischen Begriffe wie "aceto" und "balsamico" erstreckt.

Die Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena (g.g.A.)" (Balsamessig aus Modena, Italien) ist seit 2009* im Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) eingetragen.Balema ist eine deutsche Gesellschaft, die auf Essig aus badischen Weinen basierende Produkte erzeugt und vermarktet. Auf den Etiketten dieser Produkte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 24.10.2019
- 1 K 67/19.MZ -

Für geschützte Weinbezeichnung §"Rheinhessen" ist geografische Herkunft entscheidendes Merkmal

Winzer muss sich nicht auf allgemeine Bezeichnung "Deutscher Wein" verweisen lassen

Ein Winzer darf für zwei mit Reben neu bestockte Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Hilbersheim (Landkreis Mainz-Bingen) die geschützte Ursprungs­bezeichnung "Rheinhessen" verwenden und muss sich nicht auf die allgemeine Bezeichnung "Deutscher Wein" verweisen lassen. Sofern die im Rahmen des Unter­schutz­stellungs­verfahrens der Europäischen Union (EU) verfasste und im öffentlichen Register "eAmbrosia" abrufbare Produkt­spezifikation keine Beschränkung der geschützten Rebflächen einer Gemeinde enthalte, seien davon abweichende nationale Regelungen unbeachtlich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Die in der Gemarkung Nieder-Hilbersheim gelegenen Rebflächen wurden 2007/2008 gerodet, die Wiederbepflanzungsrechte anderweit verbraucht. Der klagende Winzer des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt die erneute Nutzung der Grundstücke als Weinberge. Deshalb beantragte er bei der beklagten Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Bestätigung, dass die Flurstücke im Bereich der... Lesen Sie mehr

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2018
- 20 BV 16.1961 -

Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten

Kennzeichnungspflicht verstößt nicht gegen Grundsatz des freien Warenverkehrs

Einzelne Honig-Portionspackungen müssen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden. Damit wurde die Berufung eines Unternehmens im Bereich der Herstellung und Abfüllung von Honig gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Fall stellt die Klägerin Honig-Portionsbecher her, die in größerer Stückzahl in verschlossenen und mit Ursprungsangabe versehenen Sammelkartons an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, wie z.B. Hotels, Seniorenheime oder Krankenhäuser, verkauft werden. Sie begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die einzelnen Honigpackungen hierbei keiner gesonderten Kennzeichnung... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.06.2018
- C-447/17 -

Deutscher Whisky mit Bezeichnung "Glen" nicht zwingend unzulässig

Streitiger Bestandteil darf bei Verbrauchern nicht nur irgendwie geartete Assoziation mit eingetragener geografischer Angabe erwecken

Für die Festzustellung, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt, muss das vorlegende Gericht prüfen, ob ein Verbraucher unmittelbar an die eingetragene geografische Angabe "Scotch Whisky" denkt, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis mit der Bezeichnung "Glen" vor sich hat. Es genügt nicht, dass die Bezeichnung beim angesprochenen Verbraucher eine irgendwie geartete Assoziation mit der geschützten Angabe oder dem zugehörigen geografischen Gebiet wecken kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Herr Michael Klotz vertreibt einen Whisky mit der Bezeichnung "Glen Buchenbach", der von einer Brennerei in Berglen im schwäbischen Buchenbachtal (Deutschland) hergestellt wird. Das auf den Flaschen angebrachte Etikett enthält u.a. folgende Angaben: "Waldhornbrennerei, Glen Buchenbach, Swabian Single Malt Whisky [Schwäbischer Single Malt Whisky], Deutsches Erzeugnis, Hergestellt in den Berglen".... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.12.2017
- C-393/16 -

Verkauf von "Champagner Sorbet" verletzt nicht zwingend geschützte Ursprungs­bezeichnung "Champagne"

Für zulässige Nutzung des Wortes "Champagner" muss wesentliche Eigenschaft des Produkts hauptsächlich durch Champagner hervorgerufener Geschmack sein

Speiseeis kann unter der Bezeichnung "Champagner Sorbet" verkauft werden, wenn es als wesentliche Eigenschaft einen hauptsächlich durch Champagner hervorgerufenen Geschmack hat. Ist das der Fall, profitiert diese Bezeichnung des Erzeugnisses nicht unberechtigt von der geschützten Ursprungs­bezeichnung "Champagne". Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Das Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, eine Vereinigung von Champagnerproduzenten, hat gegen den deutschen Discounter Aldi Süd vor den deutschen Gerichten Klage erhoben mit dem Ziel, Aldi Süd den Verkauf von Speiseeis unter der Bezeichnung "Champagner Sorbet" zu untersagen. Dieses Sorbet, das Aldi Süd ab Ende 2012 zum Kauf anbot, enthält 12 % Champagner. Nach Ansicht des... Lesen Sie mehr

Europäisches Gericht Erster Instanz, Urteil vom 22.01.2013
- T-225/06 RENV, T-255/06 RENV, T-257/06 RENV und T-309/06 RENV -

Tschechische Brauerei Budìjovický Budvar unterliegt im Streit um die Markeneintragung "BUD" für Bier

Kennzeichen muss gemäß Verordnung über die Gemeinschaftsmarke von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung sein

Die Eintragung der von Anheuser-Busch beantragten Gemeinschaftsmarke "BUD" für Bier ist zulässig, da die Ursprungs­bezeichnung "Bud" in Frankreich und in Österreich nicht in bedeutsamer Weise benutzt wird. Die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* sieht vor, dass der Inhaber eines im geschäftlichen Verkehr benutzten Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke widersprechen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen 1996 und 2000 meldete die amerikanische Brauerei Anheuser-Busch beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) das Bildzeichen und das Wortzeichen BUD als Gemeinschaftsmarke für bestimmte Arten von Waren, darunter auch "Biere", an.Die tschechische Brauerei Budìjovický Budvar erhob gegen die Eintragung der Gemeinschaftsmarke... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2011
- I ZR 69/04 -

Bundesgerichtshof zum Schutz der Bezeichnung "Bayerisches Bier"

OLG muss mögliche Rufschädigung der Bezeichnung "Bayerisches Bier" durch niederländische Brauerei erneut prüfen

Der Streit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und der niederländischen Brauerei BAVARIA über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist noch immer nicht endgültig entschieden. Der Bundesgerichtshof hat das zugunsten des Bayerischen Brauerbundes ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Bayerische Brauerbund e.V., ist der Dachverband der bayerischen Brauwirtschaft. Auf seinen Antrag ist die Bezeichnung "Bayerisches Bier" am 20. Januar 1994 von der Bundesregierung zur Eintragung in das von der Europäischen Kommission geführte Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben angemeldet worden.... Lesen Sie mehr



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