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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gerhard Schröder“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.06.2024
- 10 B 34/23 -
Kein Rechtsanspruch eines früheren Bundeskanzlers auf Ausstattung mit einem Büro
Schröder kann sich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen
Ein aus dem Amt geschiedener Bundeskanzler hat keinen Rechtsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland darauf, dass ihm ein Büro für die Wahrnehmung fortwirkender Verpflichtungen aus dem Amt zur Verfügung gestellt wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Berufung des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Dem früheren Bundeskanzler war nach seinem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 2005 ebenso wie den anderen ehemaligen Bundeskanzlern seit den 1960er Jahren ein Büro mit eigenen Mitarbeitern in den Räumen des Bundestages eingerichtet worden. Gegen die auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 erfolgte Ruhendstellung seines Büros hat er Klage mit dem Ziel erhoben, dass ihm das Büro weiterhin im Umfang der bisherigen Sach- und Stellenausstattung zur Verfügung gestellt wird. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Klage Schröders abgewiesen. In der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.08.2010
- 324 O 194/10 -
Ex-Kanzler Gerhard Schröder scheitert mit Klage auf Richtigstellung wegen angeblichen Beifahrens bei "Käßmann-Trunkenheitsfahrt"
Keine Ansehensminderung oder Rufbeeinträchtigung in der Berichterstattung
Die Klage des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder gegen eine Verlegerin der "Hamburger Morgenpost" wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen. Er wollte mit dieser den Abdruck einer Richtigstellung erreichen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass im Nachgang zu der Trunkenheitsfahrt der vormaligen EKD-Vorsitzenden, Margot Käßmann, ein Rechtsanwalt in einem Internet-Blog veröffentlicht hatte, aus zuverlässiger Quelle erfahren zu haben, dass "der Beifahrer" von Bischöfin Käßmann der Kläger gewesen sei.Gegen diese Behauptung war der Kläger per Unterlassungsabmahnung vorgegangen.... Lesen Sie mehr
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