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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „geschlechtsspezifische Benachteiligung“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2021
- 3 AZR 147/21 -

Ausschluss von betrieblicher Altersversorgung durch Altersklausel zulässig

Bundes­arbeits­gericht zur Wirksamkeit einer Altersklausel in einer Versorgungsordnung

Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeits­verhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Das hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die im Juni 1961 geborene Klägerin ist seit dem 18. Juli 2016 bei der Beklagten tätig. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richten sich nach den Versorgungsregelungen einer Unterstützungskasse. Danach ist Voraussetzung für eine Versorgung, dass der oder die Beschäftigte bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Regelung hält die Klägerin für unwirksam. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.Die Revision der Klägerin hatte vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die in der Versorgungsregelung vorgesehene Altersgrenze ist nicht als unzulässige... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2015
- 23 Sa 1045/15 -

Erneute Kündigung einer Angestellten während der Schwangerschaft ohne Zustimmung der Arbeits­schutz­behörde unzulässig

LAG zum Dis­kriminierungs­schutz für schwangere Frauen

Die Kündigung einer schwangeren Frau ohne Zustimmung der Arbeits­schutz­behörde kann eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts (§ 1 Allgemeines Gleich­behandlungs­gesetz – AGG) darstellen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer Geldentschädigung verpflichten. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Rechtsanwalt, hatte die bei ihm beschäftigte Klägerin bereits während der Probezeit gekündigt. Diese Kündigung hatte das Arbeitsgericht in einem vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren nach § 9 Mutterschutzgesetz – MuSchG – für unwirksam erklärt, weil die Klägerin ihrem Arbeitgeber gleich nach der Kündigung unter Vorlage des Mutterpasses... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2014
- 8 AZR 753/13 -

Nichteinstellung wegen eines Kindes im Grundschulalter stellt nicht zwingend mittelbare Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts dar

Heranziehung einer Statistik für Benachteiligung aufgrund des Geschlechts muss aussagekräftig und für die Fallkonstellation gültig sein

Bei einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts kann die besondere Benachteiligung des einen Geschlechts durch ein dem Anschein nach neutrales Kriterium mit einem Verweis auf statistische Erhebungen dargelegt werden. Die herangezogene Statistik muss aussagekräftig, d.h. für die umstrittene Fallkonstellation gültig sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor. Das Gericht lehnte in seiner Entscheidung die Klage einer Frau ab, dessen Bewerbung abgelehnt wurde und auf dem zurückgesandten Lebenslauf hinter der Angabe der Bewerberin "Familienstand: verheiratet, ein Kind" den Vermerkt: "7 Jahre alt!" enthielt.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt einen lokalen Radiosender und suchte im Frühjahr 2012 für eine Vollzeitstelle eine Buchhaltungskraft mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung. Die Klägerin bewarb sich auf diese Stelle im April 2012, im beigefügten Lebenslauf wies sie auf ihre Ausbildungen als Verwaltungsfachfrau und zur Bürokauffrau hin. Außerdem gab sie... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2013
- 11 Sa 335/13 -

Mittelbare Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts bei Nichteinstellung wegen Kind im Grundschulalter

Bewerberin steht Ent­schädigungs­anspruch zu

Wer eine Bewerberin deswegen nicht einstellt, weil sie ein Kind im Grundschulalter hat, begeht eine mittelbare Diskriminierung (§ 3 Abs. 2 und § 1 AGG). Der Bewerberin steht in einem solchen Fall ein Ent­schädigungs­anspruch zu. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau bewarb sich im April 2012 bei einem Radiosender erfolglos auf eine Stelle als Buchhalterin. Mit der Absage erhielt sie ihre Bewerbungsunterlagen zurück. Dabei bemerkte sie auf ihrem Lebenslauf neben der Textzeile "Verheiratet, ein Kind" den handschriftlichen Vermerk: "7 Jahre alt!". Die so entstandene Wortfolge "ein Kind, 7 Jahre... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2013
- 8 AZR 742/12 -

Kündigung einer Arbeitnehmerin ohne Kenntnis von deren Schwangerschaft stellt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar

Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung ohne Erfolg

Wird einer Arbeitnehmerin gekündigt, ohne dass Kenntnis von ihrer Schwangerschaft bei Zugang der Kündigungserklärung besteht, so ist weder die Kündigung selbst noch ein "Festhalten" an der Kündigung Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte als Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß in der Probezeit. Binnen einer Woche machte die Klägerin unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung geltend, bei Zugang der Kündigung schwanger gewesen zu sein. Sie forderte die Beklagte auf, innerhalb einer weiteren Woche mitzuteilen, dass sie an... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.10.2012
- 5 Sa 549/11 -

LAG Köln: Pflicht zum Tragen der Pilotenmütze für männliche Piloten stellt keine Benachteiligung wegen des Geschlechts dar

Keine Herabsetzung bzw. Diskriminierung des Geschlechts

Sind nur männliche Piloten einer Airline verpflichtet die Pilotenmütze zu tragen, so ist darin keine Herabsetzung oder Diskriminierung des Geschlechts zusehen. Eine Benachteiligung im Sinne des AGG liegt daher nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Flugunternehmen verpflichtete im Rahmen einer "Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung" die männlichen Piloten dazu, eine Pilotenmütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereiche zu tragen. Weibliche Piloten stand es frei eine Pilotenmütze zu tragen, da sie nicht zur vollständigen Uniform gehörte. Ein Pilot fühlte sich dadurch... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2013
- 3 AZR 100/1 -

Wartezeitregelung in Versorgungsordnung des Arbeitgebers zulässig

BAG verneint Verstoß gegen Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts

Eine Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15jährige Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkt auch keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Die im Februar 1942 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls war vom 15. Juli 1997 bis zum 29. Februar 2008 bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängern beschäftigt. Die Beklagte gründete im Jahr 1999 eine Unterstützungskasse und gab im Dezember 1999 gegenüber den bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern formlos bekannt, künftig werde eine Betriebsrente gewährt. Voraussetzung für... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011
- 17 U 99/10 -

OLG Karlsruhe: Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" führt zu geschlechtsbezogener Benachteiligung

Stellenausschreibung verstößt gegen Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Eine Stellenausschreibung mit dem Inhalt "Geschäftsführer gesucht ..." ist nicht geschlechtsneutral gehalten und verstößt somit gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und sprach einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung von rund 13.000 Euro zu.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein mittelständisches Unternehmen. In ihrem Auftrag gab eine Rechtsanwaltskanzlei 2007 in den Badischen Neuesten Nachrichten nacheinander zwei Stellenanzeigen folgenden Inhalts auf:„Geschäftsführer im Mandantenauftrag zum nächstmöglichen Eintrittstermin gesucht für mittelständisches … Unternehmen mit Sitz im Raum Karlsruhe.... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011
- 3 Sa 917/11 -

LAG Berlin-Brandenburg: Sony zur Entschädigung wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung bei Beförderungsentscheidung verurteilt

Gesamtwürdigung aller Umstände lassen ausbleibende Beförderung aufgrund der Schwangerschaft vermuten

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt, mit der Sony zur Zahlung einer Entschädigung wegen einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung einer Arbeitnehmerin verurteilt worden war.

Im zugrunde liegenden Streitfall war die Arbeitnehmerin bei Sony im Bereich "International Marketing" als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des Vorgesetzten frei. Die Arbeitgeberin besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.04.2011
- 1 BvR 1409/10 -

Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht bejaht Verstoß gegen das geschlechtsbezogene Diskriminierungsgebot

Die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen Zusatzversorgung der VBL ist verfassungswidrig und stellt eine unzulässige Ungleichbehandlung von Müttern dar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmern der an der VBL beteiligten Arbeitgeber im Wege privatrechtlicher Versicherung eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Diese ergänzt die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das System ... Lesen Sie mehr



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