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Amtsgericht München, Urteil vom 10.06.2010
- 281 C 28813/09 -
"Hitler-Gruß" – Geschmackloser Scherz führt zu Reisepreisminderung
Minderung des Reisepreises wegen Hitlergruß-Sketch der Hotelanimateure gerechtfertigt
Wird einem Gast das Gefühl vermittelt, nicht willkommen zu sein, kann dies einen Reisemangel darstellen. Die Entfernung der Auflage einer Sonnenliege, die gerade nicht genutzt wird, ist allerdings kein Mangel. Dies hat das Amtsgericht München entschieden
Im vorliegenden Fall hat der spätere Kläger 2009 eine 7-tägige Pauschalreise nach Sharm-El-Sheik in Ägypten zum Reisepreis von 689 Euro gebucht. Reisezeit war Mitte September.Während seines Aufenthalts wurde von einer Sonnenliege, die er normalerweise benutzte, die Auflage weggenommen und einem anderen Urlauber gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war der Urlauber nicht auf der Liege gelegen. Die Auflage gehörte dem Hotel. Erst nach einer 30-minütigen Diskussion bekam er die Auflage zurück.2 Tage vor der Rückreise wurden am Abend auf einer Bühne Sketche aufgeführt. Bei einem Sketch sollten die unterschiedlichen Arten des... Lesen Sie mehr
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