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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesetzeslücke“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 11.07.2023
- 3 K 188/21 -
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
Disquotale Einlage in ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt keinen schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die disquotale Einlage in die ungebundene Kapitalrücklage einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) keine schenkungsteuerpflichtigen Vorgang darstellt.
Der Kläger und sein Vater gründeten eine KGaA. Das Grundkapital wurde vollständig vom Vater des Klägers als alleinigem Kommanditaktionär übernommen. Der Kläger leistete als persönlich haftender Gesellschafter (phG) eine Vermögenseinlage in die KGaA. Nach der Satzung der KGaA sind die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten zum Gesamtkapital, das sich aus dem Grundkapital und der Vermögenseinlage zusammensetzt, am Gewinn und an den Rücklagen der KGaA beteiligt. Vorliegend betrug das Verhältnis 90 % zu 10 % zugunsten des Klägers. Kurz nach der Eintragung der KGaA erbrachte der Vater eine Einlage in mehrstelliger Millionenhöhe in eine ungebundene... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 17.01.2013
- 4 K 1022/12 -
Freiburg darf Alkohol weiterhin nachts über Automaten-EMMA verkaufen
Gericht kann Gesetzeslücke nicht durch Anwendung des Ladenöffnungsgesetzes auch auf Warenautomaten schließen
Die Automaten-EMMA in Freiburg darf auch in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr Alkohol verkaufen - an Jugendliche allerdings zu keiner Tageszeit. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Im zugrunde liegenden Fall klagte der Betreiber der Automaten-EMMA gegen die Stadt Freiburg. Die Stadt hatte ihm den Verkauf alkoholischer Getränke in der Zeit von 22 bis 5 Uhr verboten. Außerdem hatte sie ihm den Verkauf alkoholischer Getränke auch solange untersagt, bis er sichergestellt habe, dass Kinder und Jugendliche nicht alkoholische Getränke aus dem Automat entnehmen können.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.09.2012
- 3 K 192/12.KO -
Keine Eintragung in Architektenliste mit Bachelor-Abschluss
Architektengesetz sieht für Eintragung Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit vor
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz darf Absolventen eines Bachelor-Studienganges in Architektur die Eintragung in die Architektenliste verweigern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger im Wintersemester 2005 an der Fachhochschule Koblenz ein Studium der Architektur mit dem Studienziel Bachelor begonnen und dieses im Februar 2009 mit Erfolg beendet. Seitdem ist er als Angestellter in einem Architekturbüro in Koblenz tätig. Im Dezember 2011 beantragte er seine Eintragung in die Architektenliste zur Führung der Berufsbezeichnung... Lesen Sie mehr
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