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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gesichtsverhüllender Schleier“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2024
- 7 A 10660/23.OVG -

Keine Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)

Verhüllungsverbot als Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abgelehnt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße bestätigte.

Die Klägerin ist eine Muslimin, deren religiöse Überzeugung ihren Angaben zufolge ihr das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) in der Öffentlichkeit gebietet. Im Gegensatz zu einem Kopftuch verhüllt ein sogenannter Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie. Die Klägerin stellte bei dem Beklagten einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach darf, wer ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Nachdem der Beklagte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.07.2024
- 8 A 3194/21 -

Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer

Klage teilweise stattgegeben

Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss aber über ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erneut entscheiden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und der Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.

Die Neusserin wollte beim Autofahren ihren sogenannten Niqab tragen. Die Muslima hatte religiöse Gründe angeführt. Sie wollte eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer erwirken. Die Bezirksregierung Düsseldorf wollte das nicht zulassen. Dagegen hatte die Frau geklagt, zuerst vor dem VG Düsseldorf. Nachdem das die Klage abgewiesen hatte, wandte sich die Frau an die das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.07.2023
- 3 K 26/23.NW -

Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab)

Verhüllungsverbot am Steuer mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die Klage einer Muslimin auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßen­verkehrs­ordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren als unbegründet abgewiesen. Im Gegensatz zu einem aus religiösen Gründen getragenen Kopftuch (Hijab) verhüllt ein sogenannter Niqab nicht nur die Haare sowie ggf. den Hals-, Schulter und Brustbereich, sondern auch das Gesicht mit Ausnahme der Augenpartie.

Die Klägerin stellte im Juli 2021 bei dem Beklagten einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot des § 23 Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung. Danach darf, wer ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 11. Februar 2022 abgelehnt.Die nach... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022
- IV-2 RBs 73/22 -

Kein Anspruch eines Fahrzeugführers auf Tragen eines Niqab

Verhüllungsverbot für Autofahrer gilt auch für Muslima

Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima. Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Muslima wurde von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldbuße in Höhe von 66 € verurteilt, weil sie als Führerin eines Pkw einen Niqab trug. Dabei handelt es sich um eine das Gesicht bis auf die Augenpartie verhüllende Vollverschleierung. Gegen die Verurteilung richtete sich die Rechtsbeschwerde der Muslima. Sie fühlte... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2021
- 8 B 1967/20 -

Keine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier im Eilverfahren

Vollverschleierung bleibt am Steuer verboten

Der Eilantrag einer muslimischen Glaubensangehörigen aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist auch beim Ober­verwaltungs­gericht erfolglos geblieben.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen die Verdeckung des Gesichts genehmigen, was die Bezirksregierung Düsseldorf im Fall der Antragstellerin aber ablehnte. Der... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.01.2021
- 14 L 1537/20 -

Muslima darf beim Autofahren keinen Niqab tragen

Interesse an Verkehrssicherheit überwiegt Interesse an Verhüllung aus Glaubensgründen

Eine Muslima ist nicht berechtigt, beim Autofahren einen Niqab zu tragen. Insofern überwiegt das Interesse an der Verkehrssicherheit das Interesse an der Verhüllung aus Glaubensgründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2020 beantragte eine Muslima die Befreiung vom Verhüllungsverbot um während des Autofahrens einen Niqab tragen zu können. Sie gab an, aus Glaubensgründen ihr Gesicht bedecken zu müssen. Nachdem die zuständige Behörde den Antrag ablehnte, versuchte die Muslima mittels eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Ausnahmegenehmigung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2020
- 6 L 2150/20 -

Keine Vollverschleierung: Niqab bleibt am Steuer verboten

Verhüllungs- und Verdeckungsverbot am Steuer mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar

Die Religionsfreiheit gebietet es nicht, einer Muslima, die einen Niqab trägt, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen. Das hat Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.

Eine Muslima hatte von der Bezirksregierung Düsseldorf verlangt, ihr den Niqab - ein Kopf-Schultertuch, das den gesamten Kopf- und Halsbereich verdeckt und nur einen Sehschlitz für die Augen frei lässt - am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Die Bezirksregierung lehnte den Antrag auf die Ausnahmegenehmigung ab.Das Gericht hat nun der Bezirksregierung Recht gegeben.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.02.2020
- 1 Bs 6/20 -

Berufsschülerin darf im Unterricht Niqab tragen

OVG Hamburg weist Beschwerde der Stadt zurück

Das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg hat entschieden, dass eine 16-jährige Berufsschülerin weiterhin mit Niqab am Unterricht teilnehmen kann. Das Gericht verwies darauf, dass die Schülerin für sich die vorbehaltslos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen kann.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Schulbehörde gegenüber der Mutter einer 16-jährigen Berufsschülerin, die einen sogenannten Niqab trägt, angeordnet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeigt. Hiergegen wandte sich die Mutter mit einem Eilantrag. Das Verwaltungsgericht gab diesem statt.Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Freien... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 22.08.2016
- 1 B 81/16 -

Muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier beim Besuch eines Abendgymnasiums tragen

Zur Abwägung zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag wäre persönliche Stellungnahme der Schülerin zur empfundenen Konfliktlage nötig gewesen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer muslimischen Schülerin abgelehnt, der von einem Osnabrücker Abendgymnasium das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) während des Unterrichts verboten worden war. Die Antragstellerin hatte erklärt, angesichts des großen Medieninteresses nicht zum Erörterungstermin vor Gericht erscheinen zu wollen.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Muslima, wandte sich gegen den Widerruf ihrer Zulassung zum Abendgymnasium. Sie war dort durch Bescheid aus April 2016 aufgenommen worden. Diese Aufnahmeentscheidung widerrief das Abendgymnasium (Antragsgegner) jedoch, weil sich die Antragstellerin als Muslima aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, einen Niqab, einen gesichtsverhüllenden... Lesen Sie mehr



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