die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesundheitszeugnis“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 18.07.2022
- 203 StRR 179/22 -
Befreiung von Maskenpflicht: Strafbarkeit wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses setzt Unwahrheit über Gesundheitszustand voraus
Auf Frage der Vornahme einer körperlichen Untersuchung kommt es nicht an
Wer ein aus dem Internet ein mit "Ärztliches Attest" überschriebene Bescheinigung eines Arztes herunterlädt, um damit eine Befreiung von der Maskenpflicht zu erreichen, macht sich nur dann wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 StGB strafbar, wenn das Gesundheitszeugnis eine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand macht. Es kommt nicht darauf an, ob eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 wurde eine Bürgerin in Bayern im Rahmen einer Polizeikontrolle im öffentlichen Verkehrsraum dabei angetroffen, wie sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Als Entschuldigung zeigte sie eine mit "Ärztliches Attest" überschriebene Bescheinigung vor, welche ihr attestierte, dass sie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sei. Die Bescheinigung hatte sie von einer Internetseite eines österreichischen Arztes für 20 € heruntergeladen. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sah in der Bescheinigung ein unrichtiges Gesundheitszeugnis, da eine körperliche Untersuchung der Bürgerin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.06.2022
- 2 Ss 58/22 -
Befreiung von Maskenpflicht: Aus Internet heruntergeladenes und mit "Ärztliches Attest" betiteltes Formular als unrichtiges Gesundheitszeugnis
Strafbarkeit des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses
Wer sich aus dem Internet ein mit "Ärztliches Attest" betiteltes Formular herunterlädt und dort seinen Namen einträgt, um sich somit von der Maskenpflicht zu befreien, kann sich wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses gemäß § 279 StGB strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 nahm ein Mann in Hannover an einem Autokorso zur Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teil. Dabei trug er keinen Mund-Nase-Schutz. Der Polizei legte er eine Bescheinigung vor, welche eine Befreiung von der Maskenpflicht medizinisch attestierte. Die Bescheinigung hatte der Mann zuvor als Formular aus dem Internet heruntergeladen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2022
- 1 Ws 33/22 -
Gefälschtes Impfbuch: Apotheke stellt keine Behörde im Sinne von §§ 277 ff. StGB alte Fassung dar
§ 279 StGB a.F. verdrängt nicht § 267 StGB
Eine Apotheke ist keine Behörde im Sinne der §§ 277 ff. StGB in der bis zum 23. November 2021 geltenden Fassung. § 279 StGB alte Fassung verdrängt nicht den § 267 StGB, wenn einer Apotheke ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 soll ein Mann in einer Apotheke in einer Stadt in Baden-Württemberg ein gefälschtes Impfbuch vorgelegt haben, um einen digitalen Impfnachweis zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft Hechingen erhob deswegen gegen den Mann Anklage wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Eine Anklage wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 28.10.2021
- 824 Cs 234 Js 109736/21 -
Verwendung eines Attests auf Befreiung vom Mund-Nase-Schutz: Straffreiheit, wenn der Vorsatz bei Verwendung eines angeblich ärztlichen Attestes fehlt
Vorsatz nicht nachweisbar
Das Amtsgericht München sprach einen 23jährigen Handwerker aus München-Sendling vom Vorwurf des vorsätzlichen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse frei.
Dem Angeklagten war zur Last gelegen, am 23.11.2020 gegen 9 Uhr am Ostbahnhof München ohne den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz angetroffen worden zu sein. Auf Nachfrage händigte er den kontrollierenden Polizeibeamten ein auf ihn ausgestelltes Attest aus, das ihn vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen befreit. Er hatte dieses Attest zuvor bei einer Praxis mit Mail vom 16.11.2020... Lesen Sie mehr