die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewährleistungspflicht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 07.06.2023
- 6 L 409/23 -
Stadt Münster muss trotz fehlender Kapazitäten Kita- oder Tagespflegeplatz nachweisen
Anspruch auf frühkindliche Förderung ist nicht auf den vorhandenen Vorrat an Plätzen begrenzt, sondern letztlich auch auf die Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten gerichtet
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem unter dreijährigen Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Umfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung des Kindes erreichbar ist.
Die Eltern des am Stadtrand Münsters wohnenden Kindes hatten im Mai 2022 den Betreuungsbedarf zum 1. August 2023 über den sogenannten Kita-Navigator der Antragsgegnerin angemeldet. Das Kind war jedoch weder bei der im Februar 2023 stattgefundenen Platzvergabe noch im Rahmen des wegen technischer Probleme im März 2023 wiederholten Vergabeverfahrens berücksichtigt worden. Dem daraufhin Ende April gestellten sogenannten Eilantrag hat das Gericht nunmehr im Wesentlichen stattgegeben.Der Antrag sei nicht als verfrüht anzusehen. Nach dem Kinderbildungsgesetz sei den Eltern zwar ein Betreuungsplatz erst spätestens sechs Wochen vor dem... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.07.2019
- 7 B 10851/19.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz bejaht Anspruch auf zumutbaren Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung in Mainz
Gesetzlicher Anspruch verpflichtet Jugendhilfeträger zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen
Ein dreijähriges Kind hat gegen die Stadt Mainz einen Anspruch darauf, ihm ab spätestens 12. August 2019 einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu verschaffen, der unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in nicht mehr als 30 Minuten von seiner Wohnung aus erreichbar ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in Vollzeit berufstätige Vater meldete am 3. Dezember 2018 sein Kind bei der Stadt Mainz für einen Platz in einer Kindertagesstätte an. Die Mutter des Kindes arbeitet seit 1. Juli 2019 in Teilzeit. Die Stadt Mainz stellte einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Mainz-Hechtsheim ab dem 1. Oktober 2019 in Aussicht.... Lesen Sie mehr