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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.11.2013
- L 10 VE 29/12 -
Kein Anspruch einer Patientin nach dem Opferentschädigungsgesetz wegen sexuell motivierter Handlungen eines Arztes
Körperliche Gewaltanwendung durch den Arzt nicht erkennbar
Ein aufgenötigter Sexualkontakt stellt nur dann einen tätlichen Angriff im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) dar, wenn er erzwungen ist. Das gewaltlose Berühren der Genitalien durch einen Arzt kann dann einen tätlichen Angriff darstellen, wenn eine strafbare Körperverletzung gegeben ist. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG).
Dem lag der Fall einer 1962 geborenen im Landkreis Schaumburg lebenden Klägerin zugrunde. Ein sie behandelnder Arzt hatte an der Klägerin sexuell motivierte Handlungen vorgenommen. Der Arzt hatte die Klägerin für einen Tag im Juni 2000 um 19.00 Uhr einbestellt. Zu diesem Zeitpunkt war nur noch der Arzt in der Praxis. Bei der Klägerin sollte das rechte Bein oberhalb des Knies untersucht werden. Während der Untersuchung bat der Arzt die Klägerin sich auf den Bauch zu legen und den Slip auszuziehen. In der Folge nahm der Arzt sexuell motiviere Handlungen mit dem Ultraschallgerät vor. Die Klägerin war irritiert, dachte zunächst der Arzt müsse wissen... Lesen Sie mehr
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