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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2012
- 21 ZB 12.1070 -
Gefährlichere Feuerwerkskörper gehören in die Hände von Fachleuten
Deutsches Sprengstoffrecht schreibt Fachkundennachweis für Umgang mit und Erwerb von gefährlicheren Feuerwerkskörpern vor
Für eine uneingeschränkte Erlaubnis zum Umgang mit bzw. zum Erwerb von gefährlichen Feuerwerkskörpern ist die Vorlage eines Fachkundennachweises erforderlich. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger, ein Mechaniker aus der Nähe von Regensburg, beim Gewerbeaufsichtsamt ohne entsprechende Fachkunde eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis zum Erwerb von gefährlicheren Feuerwerkskörpern beantragt.Das Gewerbeaufsichtsamt erteilte die Erlaubnis, nahm aber wegen einer entsprechenden gesetzlichen Regelung bestimmte gefährlichere Feuerwerkskörper, u.a. Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz sowie Schwärmer, davon aus, für die der Nachweis der Fachkunde unentbehrlich sei.Mit der Klage bezweckte der Kläger die Erteilung einer uneingeschränkten... Lesen Sie mehr