die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gewerbliche Altkleidersammlung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 21.06.2016
- 4 A 204/14, 4 A 209/14 -
Entscheidungen zu Altkleidersammlungen
Klagen gegen Verfügungen der Abfallbehörde teilweise erfolgreich
Der Markt für gebrauchte Kleider und Schuhe ist umkämpft und wird sowohl von privaten Anbietern als auch von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bedient. In zwei Klageverfahren musste das Verwaltungsgericht Göttingen über Verfügungen der Abfallbehörde entschieden.
In den vorliegenden Fällen wurde den privaten Entsorgungsunternehmen die Sammlung von Altkleidern und -schuhen untersagt bzw. eingeschränkt. In dem einen Verfahren berief sich die beklagte Stadt Göttingen darauf, dass der private Entsorger unzuverlässig sei und in dem anderen, darauf, dass das öffentlich-rechtliche Entsorgungssystem durch die private Konkurrenz beeinträchtigt sei.Die Klage, die gegen die Einschätzung des Entsorgungsträgers als unzuverlässig gerichtet war, wurde abgewiesen. Die Klägerin habe ein derart komplexes Firmen- und Gesellschaftsgeflecht gegründet, dass weder zu erkennen sei, welche Abfallmengen die einzelne... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 10.02.2015
- W 4 K 13.1015 -
Adler Modemärkte dürfen weiterhin Altkleider sammeln
Gericht billigt Anahme von Alttextilien unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung
Das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass die Adler Modemärkt weiterhin von ihr selbst vertriebenen Textilien und auch Textilien fremder Hersteller bzw. Händler sammeln darf. Die praktizierte Annahme von Alttextilien ist unter dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung zu billigen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ähnlich wie andere Modemärkte und Textilfirmen ein umfassendes Rücknahmesystem für Alttextilien. Gegen Gewährung einer Gutschrift auf den nächsten Einkauf können Kunden in den Filialen der Adler Modemärkte AG Altkleider zurückgeben, die dann von spezialisierten Firmen sortiert und weiter verwertet werden. Diese Systeme, die auf... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 25.07.2013
- 2 K 1582/12, 2 K 1581/12 und 2 K 410/13 -
Aufstellen von Altkleidercontainer bedarf einer kostenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis
Illegal aufgestellte Container müssen beseitigt werden
Das Aufstellen von Container zur Altkleidersammlung bedarf der Sondernutzungserlaubnis. Auch, wenn Container auf einem Privatgrundstück aufgestellt sind, entbindet dies die Unternehmen nicht von den Gebühren, da die Benutzer der Container die Altkleider nur von der öffentlichen Straße aus einwerfen können. Bereits das stellt eine gebührenpflichtige Sondernutzung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Marburger Unternehmen illegal Altkleidercontainer in Kassel im Bereich Heinrich Heine Straße/Schopenhauer Straße, Kronenackerstraße und Fichtnerstraße aufgestellt. Erforderlich wäre jedoch eine so genannte Sondernutzungserlaubnis der Stadt Kassel gewesen. Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Darum wurde der Firma von der Stadt eine Gebühr in... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.07.2013
- 20 B 122/13, 20 B 476/13, 20 B 530/13 und 20 B 607/13 -
Gewerbliche Alttextilsammlung in mehreren Städten Nordrhein-Westfalens vorläufig erlaubt
Oberverwaltungsgericht gibt Beschwerden gegen Untersagungsverfügung im vorläufigen Rechtschutzverfahren statt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in vier vorläufigen Rechtschutzverfahren den Beschwerden eines Unternehmens, das gewerblich mittels Containern Alttextilien sammelt, stattgegeben und damit die Sammlungen des Unternehmens, die zuvor von den Behörden untersagt worden waren, vorläufig erlaubt.
Seit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 1. Juni 2012 sind gewerbliche ebenso wie gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen anzeigepflichtig. Dementsprechend hatte das Unternehmen seine gewerblichen Alttextiliensammlungen in den Städten Leverkusen, Krefeld und Herne sowie im Kreis Steinfurt jeweils angezeigt. Die Behörden untersagten die Sammlungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 25.06.2013
- 4 L 410/13.NW und 4 L 411/13.NW -
Eilanträge privater Entsorgungsbetriebe gegen Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen erfolgreich
Privater Betrieb darf sich bei unternehmerischer Tätigkeit auf grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit berufen
Zwei gewerbliche Entsorgungsunternehmen dürfen im Stadtgebiet von Kaiserslautern vorerst weiter Altkleidersammlungen durch Aufstellen von Sammelcontainern durchführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in zwei Eilverfahren. Das Gericht entschied, dass sich die Unternehmen, die seit mehr als zehn Jahren gewerbliche Sammlungen von Altkleidern, Textilien und Schuhen durchführen, für diese unternehmerische Tätigkeit auf die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit und den Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen können.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Kaiserslautern sammelt seit vielen Jahren auf mehreren Wertstoff- und Recyclinghöfen im Bringsystem Altkleider, Textilien und Schuhe. Seit Januar 2013 holt der Entsorgungsbetrieb der Stadt die genannten Gegenstände auf Antrag der Bewohner auch ab. Auch beim Wertstoff- und Recyclinghof der "Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern"... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2013
- 2 K 595/13 u.a. -
Eilanträge gegen die Untersagung gewerblicher Altkleidersammlungen erfolgreich
Prognosen des Landratsamtes beruhen nur auf Vermutungen und sind nicht abgesichert
Gewerbliche Entsorgungsfirmen dürfen im Landkreis Böblingen Altkleidersammlungen durch Aufstellen von Sammelcontainern durchführen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der gewerblichen Unternehmen gegen die Untersagungsverfügungen des Landratsamtes Böblingen vom Februar und März 2013 wiederhergestellt.
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass aufgrund einer Interessenabwägung den gewerblichen Interessen, weiterhin Altkleider im Landkreis Böblingen zu sammeln, Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Untersagung sämtlicher Sammlungen einzuräumen sei. Überwiegende öffentliche Interessen stünden einer gewerblichen Altkleidersammlung nur dann entgegen,... Lesen Sie mehr