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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewichtszunahme“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 18.07.2019
- L 1 KR 256/19 B ER -
Massives Untergewicht rechtfertigt Anspruch auf Behandlung mit Dronabinol
Gericht verurteilt Krankenkasse zur Kostenübernahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren
Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte mit Dronabinol versorgt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder eine solche nicht zur Anwendung kommen kann. Ferner muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Sind diese Voraussetzungen nicht nachgewiesen, ist bei der in einem gerichtlichen Eilverfahren vorzunehmenden Folgenabwägung die körperliche Unversehrtheit von besonderer Bedeutung.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit seiner frühen Kindheit litt der 19-jähriger Versicherter an einer seltenen Darmerkrankung, die massive Bauchkrämpfe verursacht.Aufgrund der schweren Schmerzen wurde er unter anderem mit Opioiden behandelt. Der Mann leidet zudem an Appetitlosigkeit und massiver Unterernährung. Im Jahr 2017 lag sein BMI bei 16. Im September 2018 wurde ihm eine Therapie mit Dronabinol zur Besserung der Schmerzen, des Appetits und des Schlafs empfohlen. Die Krankenkasse lehnte die Versorgung wegen der Gefahr einer Abhängigkeit von Cannabis bei bereits vorliegender Suchterkrankung des Versicherten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2013
- I ZR 62/11 -
Medikament mit Wirkstoff Insulindetemir zur Diabetesbehandlung darf mit Gewichtsvorteil beworben werden
Heilmittelwerbung mit Hinweis auf Gewichtsvorteil-Studie kann irreführend sein
Ein Arzneimittelhersteller darf für sein Medikament mit dem Wirkstoff Insulindetemir damit werben, das es zu einer geringeren Gewichtszunahme führt als ein Präparat mit dem Wirkstoff Insulinglargin. Das Arzneimittel wird zur Behandlung von Diabetes mellitus eingesetzt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien vertreiben Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes mellitus, die auf unterschiedlichen Wirkstoffen beruhen. Das Präparat der Klägerin enthält den Wirkstoff Insulinglargin, das Präparat der Beklagten den Wirkstoff Insulindetemir. Die Klägerin wendet sich im Kern gegen die in einem Faltblatt der Beklagten enthaltene... Lesen Sie mehr
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