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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewinnermittlung“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2011
- 2 K 1277/10 -
FG Rheinland-Pfalz: Auffälligkeiten beim "Chi-Test" sind allein kein Grund für Beanstandung der Buchführung
Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit des Kassenprogramms muss vom Finanzamt erbracht werden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Auffälligkeiten bei dem so genannten Chi-Test zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns – berechtigen, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind.
Mit dem so genannten „Chi-Quadrat-Test“ werden Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Er stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden und fußt auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch/die Kassenberichte eingibt, unbewusst eine Vorliebe für gewisse Lieblingszahlen hat und diese entsprechend häufiger verwendet.Im zugrunde liegenden Streitfall fand im Friseursalon der Klägerin für 2005 bis 2007 eine steuerliche Außenprüfung statt. Der Prüfer, bzw. das Finanzamt bemängelte,... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.07.2010
- V R 4/09 -
Steuerberatungs-GmbH darf ihre Umsätze nicht der Istbesteuerung unterwerfen
Umsätze müssen bereits vor dem Erhalt des Entgelts versteuert werden
Eine Steuerberatungs-GmbH darf ihre buchführungspflichtigen Umsätze nicht nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung) gemäß § 20 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) versteuern. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Das Urteil des BFH entspricht im Wesentlichen seiner bisherigen Rechtsprechung, modifiziert diese aber dahingehend, dass nach dem Urteil vom 22. Juli 2010 auch Steuerberater und Steuerberatersozietäten nicht mehr zur Istbesteuerung berechtigt sind, wenn sie freiwillig Bücher führen und ihren Gewinn durch Bestandsvergleich ermitteln. Der BFH stützt dies darauf, dass die Istbesteuerung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2010
- X R 8/07 -
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr
Gewinnermittungszeitraum wird durch Einkunftserzielungszeitraum bestimmt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen ist; § 4 a Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sei auf den ausscheidenden Mitunternehmer nicht anwendbar.
Der Kläger war Gesellschafter einer OHG, deren Wirtschaftsjahr vom 1. März bis 28. Februar des Folgejahres lief. Mit Vertrag vom 15. Dezember 2003 brachte der Kläger seine Beteiligung an der OHG mit Wirkung vom 2. Dezember 2003 in eine Stiftung ein und schied als Gesellschafter bei der OHG aus. Den bis zum 2. Dezember 2003 erzielten Gewinnanteil erfasste das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2003.... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.03.2009
- IV R 57/07 -
BFH: Bilanzielle Gewinnermittlung oder Einnahmen-Überschussrechnung – Beide Gewinnermittlungsarten sind gleichwertig
Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung kann auch noch nachträglich ausgeübt werden
Auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums kann die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden zugelassen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Unternehmer, die nicht nach den Vorschriften des Handelsrechts buchführungspflichtig sind und deren Betriebe auch bestimmte steuerliche Grenzwerte (z.B. in Bezug auf den Umsatz) nicht überschreiten, können ihren Gewinn entweder aufgrund freiwillig geführter Bücher und Bilanzen oder aber vereinfacht durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (sog. Einnahmen-Überschussrechnung)... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.12.2008
- 6 K 2187/08 -
Keine Pflicht zur Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck
Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, hierfür den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und hierbei - soweit ersichtlich - erstmals zu der seit dem Jahr 2005 geltenden Neuregelung Stellung genommen.
Im Streitfall erklärte der Kläger gewerbliche Einkünfte und reichte beim Finanzamt hierzu eine nach dem herkömmlichen elektronischen DATEV-System verfasste Einnahmenüberschussrechnung ein. Das Finanzamt beanstandete zwar die Höhe der erklärten Einkünfte nicht, forderte den Kläger unter Hinweis auf die nunmehr bestehende gesetzliche Verpflichtung aber dazu auf, die Gewinnermittlung auf... Lesen Sie mehr
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