die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Girokonto auf Guthabenbasis“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2013
- XI ZR 260/12 -
Bank darf kein zusätzliches Entgelt für die Führung eines Girokontos als P-Konto erheben
Bundesgerichtshof erklärt Entgeltklausel sowie weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pfändungsschutzkonten für unwirksam
Der Bundesgerichtshof hatte erneut über eine Entgeltklausel sowie darüber hinaus erstmals auch über weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Führung eines Pfändungsschutzkontos (kurz: P-Konto) zu entschieden. Der Gerichtshof erklärt Klauseln, die die Berechnung eines zusätzlichen Entgelts für die Führung des Girokontos als P-Konto vorsehen, für unzulässig, da sie den Kunden unangemessen in den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. Auch Klauseln, die die Führung des P-Kontos auf Guthabenbasis vorschreiben und eine Nutzung des Karten- und Dokumentenservices verneinen, erklärte das Gericht für unzulässig, da auch diese Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen.
In dem zugrunde liegenden Fall macht der klagende Verbraucherschutzverband gegenüber der beklagten Bank im Wege der Unterlassungsklage die Unwirksamkeit der im Preis- und Leistungsverzeichnis der Beklagten enthaltenen Entgeltklausel sowie weiterer Bedingungen für ein P-Konto geltend.Die Beklagte weist in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis im Abschnitt "Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden" für von ihr angebotene Girokontenarten ("Kontopakete") mit jeweils unterschiedlichen Leistungsbestandteilen verschiedene Monatsgrundpreise aus, nämlich (jeweils ohne "Familien"- oder "Berufseinsteigerbonus")... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 31.01.2012
- 9 U 128/11 -
Sparkasse darf Kunden keine Änderungskündigung zur Durchsetzung höherer Entgelte für Girokonto aussprechen
Änderungskündigungen zum Zwecke der Entgeltanpassung mit Verweis auf angeblichen Mehraufwand unzulässig
Die Sparkasse darf Verbrauchern mit Giroverträgen zur Durchsetzung eines höheren Entgelts keine Änderungskündigungen aussprechen und diese mit einem Mehraufwand begründen. Der Kontrahierungszwang des § 5 SpkVO (Sachsen-Anhalt) verbietet den Sparkassen eine ordentliche (Änderungs-)Kündigung bei Girokonten auf Guthabenbasis. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Sparkasse Angebote an Kunden versandt, deren Girokonten zu erhöhten Gebühren weiterzuführen. Der anfallende Bearbeitungsaufwand hätte dies gerechtfertigt. Ohne Kundenzustimmung zur Neuregelung würde die Sparkasse die Konten kündigen.Nach einem vorangehenden Teilanerkenntnisurteil hatte das Landgericht die Sparkasse verpflichtet,... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.05.2008
- 21 S 1/08 -
Privates Kreditinstitut zur Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis verpflichtet
Jeder hat Anrecht auf ein Konto - auch bei Privatbanken
Auch ein privates Kreditinstitut muss einem "unerwünschten" Kunden ggf. ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten. Dazu ist es unter dem Gesichtspunkt des Kontrahierungszwangs verpflichtet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Der arbeitslose Kläger hatte ein Girokonto bei einem privaten Bankinstitut eröffnet. Auf dem Konto gingen u.a. die monatlichen Zahlungen des Job-Centers ein. Nachdem Gläubiger das Konto gepfändet hatten, sah die später verklagte Bank keine Perspektive, dass in absehbarer Zeit die Pfändung aufgehoben werden könne. Daraufhin kündigte sie das Konto. Der Kläger bemühte sich sodann, ein... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2003
- XI ZR 403/01 -
BGH: Sparkasse darf NPD-Girokonto nicht kündigen
Verfassungswidrigkeit der NPD bisher nicht durch Bundesverfassungsgericht festgestellt
Solange das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt hat, dürfen Sparkassen Girokonten der NPD nicht mit der Begründung, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Ein Landesverband der NPD unterhielt bei der Sparkasse Leipzig seit März 1999 ein Girokonto. Im August 2000 berichtete das ARD-Magazin "Report" im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über einen Verbotsantrag gegen die NPD über Geschäfte dieser Partei mit Kreditinstituten. Daraufhin kündigte die Sparkasse unter Bezugnahme auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen... Lesen Sie mehr