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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glasverbot“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2012
- 1 S 2603/11 -

Keine abstrakte Polizeigefahr: Glasverbot am Konstanzer Bodenseeufer ist nicht durch Polizeigesetz gedeckt und unwirksam

Reine Vorsorgemaßnahmen durch Polizeigesetz nicht gedeckt

Wegen nicht bestehender abstrakter Polizeigefahr, wurde nunmehr das Glasverbot am Bodenseeufer für unwirksam erklärt. Dies hat das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in einem Normenkontrollantrag entschieden.

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens war ein Verbot in einer Polizeiverordnung der Stadt Konstanz vom Juli 2011. Danach war das Mitführen zerbrechlicher Behältnisse verboten, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar war, dass deren Inhalt beim dauerhaften Verweilen konsumiert werden sollte. Die Verordnung galt für die Abend- und Nachtstunden an drei Abschnitten des Bodenseeufers und des Rheinufers. Mit ihr wollte die Stadt den Verletzungen vorbeugen, die Besucher sich durch umherliegende Scherben zuziehen können.Ein Konstanzer Student hatte das "Glasverbot" mit einem Normenkontrollantrag angegriffen. Er sah... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.02.2012
- 5 A 2375/10 und 5 A 2382/10 -

Glasverbot im Kölner Straßenkarneval rechtmäßig

Verbot des Mitführens, Benutzens und Verkaufens von Glas aufgrund drohender Gefahren bei Veranstaltung gerechtfertigt

Das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und erklärte, dass es vergleichbare Glasverbote auch künftig, also auch beim Straßenkarneval 2012 geben soll.

Im Jahr 2010 hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von geschlossenen Räumen mitzuführen und zu benutzen. Dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2010
- 5 B 1475/10 und 5 B 1476/10 -

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval zum Sessionsauftakt am 11. November 2010

Störung der öffentlichen Sicherheit durch die ordnungswidrige Entsorgung von Glasflaschen im öffentlichen Straßenraum

Mit Eilbeschlüssen vom 9. November 2010 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen das für den Sessionsauftakt am 11. November 2010 im Kölner Straßenkarneval verfügte Glasverbot der Stadt Köln bestätigt und damit anderslautende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Köln mit einer für sofort vollziehbar erklärten Allgemeinverfügung für den 11. November 2010 in der Altstadt und im Zülpicher Viertel ein allgemeines Verbot ausgesprochen, Glasbehältnisse mitzuführen und zu benutzen.Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 5. Senat ausgeführt: Nach summarischer Prüfung spreche viel... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.11.2010
- 20 L 1606/10/ 20 L 1607/10 -

Kölner Glasverbot zum Karnevalsauftakt gestoppt

Allgemeines Recht der Gefahrenabwehr lässt vorsorgende Maßnahmen nicht zu

Das von der Stadt Köln für die Sessionseröffnung am 11.11. ausgesprochene Glasverbot in der Kölner Innenstadt wurde im Eilverfahren gestoppt. Damit gibt das Verwaltungsgericht Köln den Anträgen einer Anwohnerin und eines Kiosk-Betreibers statt.

In den zu entscheidenen Fällen hatte die Stadt Köln zum 11.11. für die Altstadt und das Zülpicher Viertel mit einer Allgemeinverfügung erneut ein allgemeines Verbot des "Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen" ausgesprochen und mit individuellen Ordnungsverfügungen Kiosk-Betreibern verboten, zu bestimmten Zeiten Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen. Anders als im Frühjahr... Lesen Sie mehr



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