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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Glockenläuten“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2018
- 4 U 17/18 -
Glockenturm-Geläut muss nicht eingeschränkt werden
Vom Glockenturm ausgehende Geräuschimmissionen von zwei Mal am Tag und für jeweils zweieinhalb Minuten sind zu dulden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Geläut des Glockenturms im Emmendinger Ortsteil Maleck nicht eingeschränkt werden muss.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Ortsteil Maleck der Stadt Emmendingen hat das Glockengeläut der Gemeinde eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition. Werktags schlägt die Glocke um 11 Uhr und um 19 Uhr. Zudem wird einmal im Monat sonntags und an Weihnachten nachmittags zum Gottesdienst geläutet.Als Ersatz für eine Glocke auf dem früheren Rathaus des Dorfs Maleck errichtete die Stadt Emmendingen nach einer Baugenehmigung vom November 2014 auf dem Grundstück des Gemeindehauses des Ortsteils Maleck einen freistehenden, offenen Glockenturm. Die Kläger sind Eigentümer eines unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstückes... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.05.2016
- 2 L 33/14 -
Kein Anspruch auf Unterlassung des täglichen Glockengeläuts einer privaten Kirche ab 18 Uhr
Keine unzumutbare Geräuschbelästigung durch Glockenläuten
Läutet die Glocke einer privaten Kirche täglich ab 18 Uhr für drei Minuten (Angelusläuten), so hat ein Nachbar dies hinzunehmen. Denn in dieser eingeschränkten Nutzung der Glocke liegt keine unzumutbare Geräuschbelästigung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks war unmittelbarer Nachbar einer Kirche. Die Kirche war im Besitz eines gemeinnützigen Vereins, dessen Ziel unter anderem die Restaurierung und Pflege historischer Gebäude war. In der Kirche fanden keine Gottesdienste statt. Im August 2012 entschied sich der Verein von Montag... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.08.2016
- 3 K 7096/15 -
Kein Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens zwischen 7 und 22 Uhr sowie des liturgischen Glockengeläuts einer Kirche
Nachbar einer katholischen Kirche muss Lärmbelästigung durch Glockengeläut hinnehmen
Der Nachbar einer katholischen Kirche hat keinen Anspruch auf Unterlassen des viertelstündlichen Zeitläutens in der Zeit von 7 bis 22 Uhr und des liturgischen Glockengeläuts, wenn insbesondere nicht die Grenzwerte für Lärm überschritten werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der unmittelbare Nachbar einer in einer Innenstadt gelegenen katholischen Kirche im Jahr 2015 auf Unterlassung des viertelstündlichen Zeitläutens täglich von 7 bis 22 Uhr und des sakralen Glockengeläuts. Der Nachbar hielt das Läuten für unzumutbare Gewalt und verglich es mit Waffen.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Solingen, Urteil vom 16.04.2014
- 13 C 278/13 -
Kein Anspruch auf Unterlassung eines privaten Glockenspiels bei geringfügiger Lärmbelästigung
Überwiegendes öffentliches und privates Interesse an Glockenspiel lässt geringfügige Lärmbelästigung zurücktreten
Einem Wohnungsinhaber steht dann kein Anspruch auf Unterlassen eines privaten Glockenspiels zu, wenn davon eine nur geringfügige Lärmbelästigung ausgeht und das öffentliche und private Interesse am Glockenspiel überwiegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Solingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1955 wurde sechs Meter über einem Juwelierladen in der Innenstadt von Solingen ein Glockenspiel installiert. Seitdem ertönte wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr zu jeder Viertel-,halben, Dreiviertel und vollen Stunde eine Glockenmelodie. Am Sonntag wurde bis auf die Adventssonntage das Glockenspiel nicht betrieben. Im Jahr 2007... Lesen Sie mehr
Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 26.08.1999
- 2 S 391/98 -
Lärmbelästigung durch Zeitläuten vom Kirchturm begründet Unterlassungsanspruch
Zeitläuten einer Kirche steht nicht unter dem Schutz der Religionsausübung
Das Zeitläuten einer Kirche unterfällt nicht dem Schutz der Religionsausübung. Daher kann, wenn das Zeitläuten eine wesentliche Lärmbelästigung darstellt, ein Unterlassungsanspruch bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall störten sich die Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung an dem Zeitläuten eines kirchlichen Glockenturms. Der Kirchturm war etwa 12 m von der Wohnung entfernt. Er zeigte durch Glockenschläge jede Viertelstunde an. Zudem gab er die Uhrzeit durch die entsprechende Anzahl von Schlägen einer größeren Glocke an. Insgesamt ertönten in der Zeit von 8 bis 22 Uhr 249... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.09.1996
- 4 B 152.96 -
BVerwG: Liturgisches Glockengeläut stellt keine erhebliche Lärmbelästigung dar
Einwirkung ist zumutbar und sozialadäquat
Hält sich das liturgische Glockengeläut im herkömmlichen Rahmen stellt es grundsätzlich keine erhebliche Belästigung dar. Vielmehr liegt eine zumutbare und sozialadäquate Einwirkung vor. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer eines Grundstücks von der zuständigen Baubehörde ein Einschreiten gegen das Angelusläuten der nur 10 m entfernten Kirche. Das Glockengeläut ertönte dreimal täglich und zwar um 7, 12 und 18 Uhr. Da die Baubehörde ein Einschreiten nicht für notwendig erachtete, erhoben die Grundstückseigentümer Klage. Die Vorinstanzen wiesen die Klage... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.10.1983
- 7 C 44.81 -
Für Rechtsstreitigkeiten wegen liturgischen Glockengeläuts ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben
Soweit Kirchenglocken kultischen Zwecken dienen, sind sie "res sacrae" - öffentliche Sachen
Sind Kirchen nach Art. 137 Abs. 5 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG Körperschaften des öffentlichen Rechts, so fallen Rechtsstreitigkeiten in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, wie aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht.
Im vorliegenden Fall stand in Frage, ob für die Klage eines Nachbarn gegen das liturgische Glockengeläute einer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannten Kirche der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei.Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass der Rechtsstreit in die staatliche Gerichtsbarkeit falle. Zwar gehöre das hier streitige Angelus-Läuten als kultische... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.04.2012
- 1 S 241/11 -
Liturgisches Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verneint Verletzung von Grundrechten der Anwohner
Anwohner einer Kirche ist zweiminütiges liturgisches Glockengeläut werktags um 6 Uhr nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zumutbar, und zwar auch unter Berücksichtigung seiner Grundrechte, insbesondere der Religionsfreiheit. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnt ein ca. 68 m von der Konradskirche in Remshalden-Geradstetten entferntes Wohnhaus. Die Beklagte läutet an jedem Werktag um 6 Uhr zwei Minuten lang die große Betglocke im Kirchturm. Der Kläger, der selbst Mitglied in der evangelischen Landeskirche ist, sah sich durch das Glockengeläut in seinen Grundrechten verletzt, insbesondere... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 30.08.2007
- 7 K 2561/06 -
Erfolglose Klage gegen Glockenläuten: Als Akt freier Religionsausübung ist sakrales Läuten vom Schutz durch das Grundgesetz erfasst
Kirchliches Glockenläuten darf die Immissionsgrenzwerte geringfügig überschreiten
Bei der Beurteilung, ob eine Geräuschquelle als Lärmbelastung anzusehen ist, werden Richtwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz herangezogen. Bei der Bewertung von Glockenläuten eines Kirchturms muss jedoch ein großzügigerer Maßstab angelegt werden, da der Schutz der Religionsausübung Vorrang genießt. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor.
Im vorliegenden Fall klagten die Eigentümer eines Hauses gegen das Glockenläuten einer in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Kirche. Die Bewohner behaupteten, sie könnten sich während des Glockenläutens im Wohnhaus nur aufhalten, wenn sie dabei die Fenster und Türen geschlossen hielten. Ein Aufenthalt auf der Terrasse, die sich in 30 Metern Entfernung zum Glockenturm befinde,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.12.2010
- 11 K 1705/10 -
VG Stuttgart: Morgendliches liturgisches Glockenläuten ab 6 Uhr zulässig
Glockengeläut ist durch Grundrecht der ungestörten Religionsausübung und Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Kirchengemeinde geschützt
Tägliches, zweiminütiges Glockenläuten (Betläuten) zwischen 6 und 8 Uhr morgens aus dem Glockenturm einer evangelischen Kirchengemeinde ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wohnt ca. 100 m entfernt von einer Kirche. Er hatte geltend gemacht, durch das frühmorgendliche Geläut werde er in seiner grundrechtlich geschützten negativen Bekenntnisfreiheit verletzt. Der Staat sei verpflichtet, Störungen der Religionsausübung durch Dritte zu verhindern. Von der beklagten Kirchengemeinde werde er zu einer systematischen... Lesen Sie mehr
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