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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Goldfolie“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 18.12.2012
- 33 O 803/11 -

In Goldfolie eingepackter "Lindt Teddy" verstößt gegen deutsche Wortmarke "Goldbären"

Landgericht Köln verbietet "Lindt-Teddy" auf Antrag von HARIBO

Ein Verstoß gegen die Kollision einer Wort- und Bildmarke ist möglich, wenn nicht nur eine Übereinstimmung im Motiv liegt, sondern das Wort die naheliegende ungezwungene und erschöpfende Benennung des konkreten Bildes ist. Somit stellt die weitere Verbreitung des sog. "Lindt-Teddys" einen Verstoß gegen die deutsche Wortmarke "HARIBO" dar, denn für das Schokoladenprodukt der Beklagten ist nicht dessen offizieller Name „Lindt Teddy“, sondern die Bezeichnung „GOLDBÄR“ die für den Verbraucher naheliegende ungezwungene und erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung. Dies entschied das Landgericht Köln.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte HARIBO gegen die Lindt & Sprüngli AG, die die in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, sog. "Lindt-Teddys", vertreibt. Die Verbreitung dieses Produkts verstoße gegen die für sie eingetragene deutsche Wortmarke „GOLDBÄREN“ und die Ausgestaltung des „Lindt Teddys“ der Beklagten stelle nichts anderes als die bildliche Darstellung des Wortes „GOLDBÄR“ dar. Der Verkehr stelle bei Anblick eines verkörperten Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment unweigerlich eine Verbindung zu der Klägerin her. Dies gelte umso mehr, als die Verwendung der Bezeichnung „Goldbär“ für das Produkt der Beklagten auch durch... Lesen Sie mehr



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