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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grenzbetrag“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.01.2017
- VI R 75/14 -
Außergewöhnliche Belastungen können künftig weitergehender als bisher steuerlich geltend gemacht werden
Stufenweise Ermittlung der zumutbaren Belastung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerpflichtige sogenannte außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) weitergehender als bisher steuerlich geltend machen können.
Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen ist nach § 33 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur möglich, wenn der Steuerpflichtige mit überdurchschnittlich hohen Aufwendungen belastet ist. Eine Zumutbarkeitsgrenze ("zumutbare Belastung") wird in drei Stufen (Stufe 1 bis 15.340 Euro, Stufe 2 bis 51.130 Euro, Stufe 3 über 51.130 Euro) nach einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte (abhängig von Familienstand und Kinderzahl) bemessen (1 bis 7 %). Der Prozentsatz beträgt z.B. bei zusammenveranlagten Ehegatten mit einem oder zwei Kindern 2 % (Stufe 1), 3 % (Stufe 2) und 4 % (Stufe 3)Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.12.2016
- VI R 53/12 und VI R 86/13 -
BFH zum Aufwendungsabzug beim häuslichen Arbeitszimmer
Höchstbetragsgrenze personenbezogen
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und seine bisherige Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geändert.
Bislang ist der Bundesfinanzhof von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Die abziehbaren Aufwendungen waren hiernach unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt. Nunmehr kann der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt, sofern in seiner... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2013
- III R 22/13 -
Neue Rechtslage ab 2012: Kindergeldanspruch für volljähriges Kind erlischt nicht mit dessen Eheschließung
Eltern können Kindergeld auch nach Heirat des Kindes mit gut verdienendem Partner beanspruchen
Der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind entfällt nicht deshalb, weil das Kind verheiratet ist. Dies entschied der Bundesfinanzhof für die ab 2012 geltende Rechtslage.
Nach langjähriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag eine typische Unterhaltssituation voraussetze, die infolge der Heirat wegen der zivilrechtlich vorrangigen Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2013
- 10 K 1940/13 Kg -
Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrags
Für ein in Berufsausbildung befindliches Kind besteht Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Nach Wegfall des Grenzbetrages besteht ein Kindergeldanspruch für ein volljähriges verheiratetes Kind. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
In dem vorzuliegenden Fall stritten die Beteiligten um die Gewährung von Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind. Die Klägerin hatte im Jahr 2012 für ihren im Oktober 1987 geborenen Sohn, der seit November 2012 eine Berufsausbildung absolviert, Kindergeld beantragt. Nachdem die Klägerin die Einkommensverhältnisse ihres Sohnes und seiner Ehefrau offen gelegt hatte, lehnte... Lesen Sie mehr
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