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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grenzeinrichtung“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-412/17 und C-474/17 -
Schengener Grenzkodex: Busfahrer dürfen bei grenzüberschreitendem Linienbusverkehr keine Pässe kontrollieren
Kontrollen haben gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und sind daher verboten
Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungsunternehmer im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr zu verpflichten, vor der Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere zu kontrollieren. Solche Kontrollen haben die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und sind daher verboten.
Nach deutschem Recht* muss jeder Beförderungsunternehmer, der im Schengen - Raum einen grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit Zielort in Deutschland betreibt, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze d i e Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrollieren. Damit soll verhindert werden, dass Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz dieser Reisedokumente sind, in das deutsche Hoheitsgebiet befördert werden. Die Polizeibehörden können zur Durchsetzung der Kontrollpflicht zwangsgeldbewehrte Verfügungen , mit denen solche Beförderungen untersagt werden, an Beförderungsunternehmer richten , die nach ihren Feststellungen Drittstaatsangehörige,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.07.2013
- 1 BvR 1018/13 -
Jägerzaun gegen Holzzaun: Vereinbarte Grenzeinrichtung darf nicht verändert werden
Beeinträchtigung der Grenzeinrichtung begründet Unterlassungsanspruch
Wird eine Grenzeinrichtung durch einen daneben errichteten höheren Holzzaun beeinträchtigt, so begründet dies einen Unterlassungsanspruch des Grundstücksnachbarn nach §§ 922 Satz 3, 1004 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1972 wurde auf einer Grundstücksgrenze ein etwa 1 m hoher Jägerzaun errichtet. Nachdem das eine Grenzgrundstück verkauft wurde, errichteten die neuen Eigentümer in einem Abstand von 0,2 m parallel zum Jägerzaun einen 2 m hohen blickundurchlässigen Staketenzaun aus Holz. Der Nachbar war damit jedoch nicht einverstanden und erhob Klage auf Beseitigung.... Lesen Sie mehr
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