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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grenzwand“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.07.2017
- 5 U 104/16 -
OLG Hamm zur Haftung eines Grundstückseigentümers für Versäumnisse seines Bauunternehmers beim Schutz einer Grenzwand zum Nachbarn
Grundstückseigentümer haftet nach den Vorschriften des Schuldrechts für Verschulen des Bauunternehmers
Lässt ein Grundstückseigentümer ein Gebäude abreißen und wird dadurch eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt, muss diese Grenzwand geschützt werden. Versäumt dies der vom Eigentümer beauftragte Bauunternehmer, kann der Eigentümer dem Nachbarn zum Schadensersatz verpflichtet sein und nach den Vorschriften des Schuldrechts für ein Verschulden des Bauunternehmers einstehen zu haben (sogenannte Erfüllungsgehilfenhaftung gem. § 278 Bürgerliches Gesetzbuch).
Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens sind Grundstücksnachbarn. Ursprünglich waren ihre Grundstücke mit aneinander grenzenden Doppelhaushälften bebaut, die durch eine gemeinsame Giebelwand voneinander getrennt waren. Nach Erwerb ihres Grundstücks ließen die Beklagten ihre Doppelhaushälfte im Sommer 2011 durch einen Bauunternehmer abreißen und neu errichten. Im Zuge der Baumaßnahme wurde die gemeinsame Grenzwand freigelegt und war Witterungseinflüssen, u.a. Schlagregen, ausgesetzt. Infolge eindringender Feuchtigkeit kam es - so festgestellt von einem Sachverständigen im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens - zur Schimmelbildung im... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2015
- V ZR 55/15 -
BGH: Grundstückseigentümer haftet für Beschädigung der nachbarlichen Außenwand aufgrund Abrisses eines Anbaus
Beschädigung der Grenzwand war unvermeidliche Folge des Abrisses
Errichtet ein Grundstückseigentümer ein Anbau an einer direkt an der Grundstücksgrenze entlang laufenden nachbarlichen Außenwand, so haftet er für infolge des Abrisses der Außenwand entstehende Schäden an der Grenzwand. Dabei ist es unerheblich, dass die Beschädigungen eine unvermeidliche Folge des Abrisses sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Grundstückseigentümerin ließ im Jahr 2009 fachgerecht einen Anbau, der sich direkt an der Grundstücksgrenze an der entlanglaufenden Außenwand des nachbarlichen Gebäudes befand, abreißen. Dadurch entstanden unvermeidlich Putz- und Mauerschäden an der Grenzwand. Diese Schäden verlangte der Nachbar von der Grundstückseigentümerin ersetzt.... Lesen Sie mehr
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