die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „grobes Missverhältnis“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.06.2017
- III ZR 487/16 -
BGH: Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrags mit 77-jähriger Frau bei Kosten von fast 1.000 Euro pro Partnervorschlag
Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung begründet Vermutung der verwerflichen Gesinnung
Ein Partnervermittlungsvertrag mit einer 77-jährigen Frau ist gemäß § 138 BGB sittenwidrig, wenn ein Partnervorschlag ca. 1.000 Euro kostet. In diesem Fall liegt ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, welches auf die verwerfliche Gesinnung der Partnervermittlung schließen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine 77-jährige Frau mit einer Partnervermittlungsfirma einen Partnervermittlungsvertrag abgeschlossen. Danach sollte die Firma der Frau zum Preis von 2.975 Euro drei Partnervorschläge unterbreiten. Zu einer erfolgreichen Vermittlung kam es jedoch nicht. Nach dem Tod der Frau klagte die Erbin auf Rückzahlung der Vergütung. Sie hielt den Partnervermittlungsvertrag für sittenwidrig und damit unwirksam.Während das Amtsgericht Hannover die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Hannover statt. Der Partnervermittlungsvertrag sei seiner Ansicht nach wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 10.11.2015
- 67 S 369/15 -
Kein Wucher aufgrund monatlicher Betriebskostenpauschale von 145 Euro
Kein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufgrund 40 prozentiger Abweichung zwischen vereinbarter Betriebskostenpauschale und durchschnittlicher Betriebskosten
Eine Abweichung von 40 % zwischen der vereinbarten Betriebskostenpauschale von 145 Euro monatlich und der durchschnittlichen Betriebskosten von 103,49 Euro monatlich stellt kein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dar. Die Vereinbarung über die Pauschale ist daher nicht als Wucher gemäß § 138 Abs. 2 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer 61 qm großen Wohnung auf Auszahlung eines Betriebskostenguthabens. Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Klage ab, da die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 145 Euro im Monat vereinbart hatten. Der Mieter hielt diese aber aufgrund von Wucher für unwirksam und legte daher Berufung ein.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 26.02.2014
- 12 U 336/13 -
Zulässige vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes
Beim unzulässigen frühzeitigen Auktionsabbruch kommt Kaufvertrag mit Höchstbietenden zustande
Ein Verkäufer darf nur dann eine eBay-Auktion in zulässiger Weise vorzeitig beenden, wenn dafür ein berechtigter Grund vorliegt. Selbst der Abbruch 12 Stunden vor Ende der Auktion ist ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes unzulässig. Bei einem unzulässigen frühzeitigen Auktionsabbruch kommt ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zustande. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 beabsichtigte der Eigentümer eines Stromaggregats dieses über eBay zu versteigern. Er startete daher unter Angabe eines Startpreises von 1 EUR und einer Laufzeit von 10 Tagen eine Auktion. Zwei Tage später brach er die Auktion jedoch vorzeitig ab. Der einzige Bieter und somit zugleich der Höchstbietende ließ dies jedoch nicht... Lesen Sie mehr
Werbung
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2014
- 6 Sa 1148/14, 6 Sa 1149/14 -
Lohndumping: Stundenlohn von weniger als zwei Euro ist Lohnwucher und unzulässig
Sittenwidrige Lohnvereinbarung bei "Hartz-IV"-Empfängern / Verdacht der verwerflichen Gesinnung des Arbeitgebers
Wenn die Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt, dann ist die Vereinbarung eines Stundenlohnes von weniger als zwei Euro regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im vorliegenden Fall beschäftigte der Arbeitgeber, ein Rechtsanwalt, zwei Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Bürohilfstätigkeiten gegen ein Entgelt von 100,00 EUR im Monat, was bei der abverlangten Arbeitsleistung einen Stundenlohn von weniger als zwei Euro ergab. Zwei Jobcenter machten aus übergegangenem Recht weitere Lohnansprüche geltend;... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2014
- VIII ZR 42/14 -
"Schnäppchenpreis" bei eBay-Auktion: Grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert des Versteigerungsobjekts rechtfertigt nicht Annahme einer verwerflichen Gesinnung des Bieters
eBay-Verkäufer muss über 5.000 Euro Schadensersatz leisten
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags zu befassen, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht und entschied, dass bei einer Internetauktion ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 Euro fest. Der Kläger bot kurz nach dem Beginn der eBay-Auktion 1 Euro für den Pkw und setzte dabei eine Preisobergrenze von 555,55 Euro. Einige Stunden später brach der Beklagte die eBay-Auktion ab. Per E-Mail teilte er dem Kläger, der mit seinem... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2014
- V ZR 249/12 -
Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers
Vorliegen eines groben Missverhältnisses bei Überteuerung von 90 %
Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall warf der Käufer einer Eigentumswohnung dem Verkäufer vor, dass der Kaufpreis von 118.000 EUR sittenwidrig überhöht gewesen sei. So habe der Verkäufer die Wohnung selbst für nur 53.000 EUR erworben. Sowohl das Landgericht Landshut als auch das Oberlandesgericht München sahen dies jedoch anders. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe zwar ein besonders... Lesen Sie mehr