die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grunddienstbarkeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 03.05.2022
- 7 U 150/20 -
Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück besteht nicht uneingeschränkt
Gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtbreite sind hinzunehmen
Der Umfang eines Geh- und Fahrtrecht muss sich immer am Einzelfall orientieren und besteht unter Umständen nicht uneingeschränkt. Bei der Zufahrt zu einem Hinterliegergrundstück sind damit gewisse Beeinträchtigungen der Zufahrtsbreite hinzunehmen. Darauf hat das Pfälzischen Oberlandesgericht in einem Hinweisbeschluss aufmerksam gemacht.
Ein Mann aus Hochspeyer erwarb ein sog. "Hinterliegergrundstück", das keinen eigenen Zugang zu einer öffentlichen Straße besitzt. Die Zufahrt zu dem Anwesen und den dazugehörigen fünf Garagen erfolgte ausschließlich über den Hof des benachbarten Grundstücks der Beklagten. Zur Absicherung des Zufahrtsrechts war im Grundbuch des Beklagtengrundstücks ein sog. "Geh- und Fahrrecht" zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Hinterliegergrundstücks eingetragen. Das Hofgelände zwischen den Gebäuden war groß genug, um bequem in alle Garagen hinein- und herauszufahren. Dies änderte sich, als die Beklagten auf ihrem Teil des Hofgrundstücks für ihre Mieter 2... Lesen Sie mehr