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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundpreisangabe“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.03.2019
- I ZR 85/18 -

Auf Verpackungen von Kaffeekapseln muss für jede Kapsel der Grundpreis des Kaffees angegeben werden

Angabe der Anzahl der im Paket enthaltenen Kapseln nicht ausreichend

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es bei Kaffeekapseln nicht ausreichend ist, wenn auf der Packung die Anzahl der Kapseln angegeben ist. Vielmehr muss für jede Kapsel der Grundpreis, also der Preis je 100 g oder Kilogramm Kaffee angegeben werden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde ein Elektromarkt verklagt, der Kaffeekapseln verkaufte, auf deren Verpackung lediglich die Anzahl der Kapseln, nicht aber das Gewicht des Kaffeepulvers in jeder einzelnen Kapsel angegeben war. Aus diesem Grunde wurde der Elektromarkt auf Unterlassung verklagt.Die Instanzgerichte hatten der Klage stattgegeben. Auch der Bundesgerichtshof folgt nunmehr dieser Ansicht. In der Nichtangabe des Grundpreises, also des Preises des je 100 g oder Kilogramm des in jeder Kapsel enthaltenen Kaffees, liegt nach seiner Meinung ein unlauteres Verhalten und somit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor.... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.10.2017
- 4 HK O 4/17 -

Elektromarkt muss bei Verkauf von Kaffee-Kapseln auch Grundpreis für in den Kapseln enthaltenen Kaffee angeben

Preis­vergleichs­möglichkeiten der Verbraucher werden ohne Grundpreisangabe erheblich erschwert

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Elektromarkt, der neben Kaffeemaschinen auch Kaffee-Kapseln verkauft, verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den sogenannten Grundpreis - also beispielsweise den Preis je kg oder 100g - für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee anzugeben.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Elektromarkt hatte auf Werbeaufstellern für in Zehnerpackungen abgepackte Kaffeekapseln verschiedener Hersteller (Lavazza, Caffe Vergnano und Dallmayr) geworben. Auf den Verpackungen befanden sich Gewichtsangaben. Ein Grundpreis für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee war aber in der Werbung nicht angegeben. Dies hielt ein Interessenverband... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.03.2017
- 4 U 166/16 -

Möbelhaus muss bei Ausstellungsstücken Gesamtpreis für konkret ausgestellte Ware angeben

Angabe des Grundpreises mit weiteren Details und Preisen zu Ausstattungs­möglichkeiten auf der Rückseite des Preisschildes nicht ausreichend

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis für das Ausstellungsstück ausgezeichnet werden. Die Angabe eines Teilpreises genügt auch dann nicht, wenn der Kunde auf der Rückseite des Preisschildes weitere Informationen erhält, mit denen er den Gesamtpreis errechnen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.

Im zugrunde liegenden Fall nahm der klagende Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs das beklagte Unternehmen, das auch ein Möbelhaus in Hamm betreibt, wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung in Anspruch.Im September 2015 bot die Beklagte in ihrem Möbelhaus eine Lederrundecke zum Verkauf an. Das zugehörige Preisschild nannte einen Preis von 3.199 Euro... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.06.2015
- 6 U 183/14 -

Fehlende Textilkennzeichnung: Amazon haftet für Verstöße gegen gesetzliche Informations­pflichten

Unternehmen ist zur Angabe von Grundpreisen und von verwendeten Fasern bei Textilerzeugnissen verpflichtet

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Onlinehändler Amazon untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen verboten, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab auch das Berufungsgericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

Im zugrunde liegenden Streitfall wollte sich das Unternehmen Amazon mit Sitz in Luxemburg mit Hinweis auf seine Größe für unterlassene Kennzeichnungen von Textilien und nicht erfolgte Grundpreisangaben auf technische Versehen in Einzelfällen und sogenannte Ausreißer in einem Massengeschäft einer wettbewerbsrechtlichen Haftung entziehen.Das Oberlandesgericht Köln erteilte... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 06.11.2014
- 31 O 512/13 -

Amazon darf Kleidung nicht ohne Textilkennzeichnung und Haushaltsprodukte nicht ohne Grundpreisangaben anbieten

Fehlende Angaben können nicht als Versehen oder "Ausreißer" gewertet werden

Das Landgericht Köln hat dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg auf Klage der Wettbewerbszentrale untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben.

Im zugrunde liegenden Fall war festgestellt worden, dass der Online-Händler Amazon selbst (also nicht über den "Marketplace" von Drittanbietern) vertriebene Damenblusen angeboten hatte, ohne entsprechend der Textilkennzeichnungsverordnung anzugeben, aus welchen textilen Fasern die Blusen gefertigt waren. Ebenso hatte Amazon Teppichreiniger und ein Multiöl angeboten, ohne jeweils den... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.10.2012
- 6 U 46/12 -

Fehlende Grundpreisangabe im Internet­versandhandel stellt Wettbewerbsverstoß dar

Verstoß gegen die Preisangaben­verordnung liegt vor

Wer es unterlässt im Rahmen eines Internet­versandhandels den Grundpreis anzugeben, verstößt gegen die Preisangaben­verordnung und handelt wettbewerbswidrig. Einem Mitbewerber steht daher ein Unterlassungs­anspruch zu. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bot ein Online-Versandhändler unter anderem Gemüsekonserven zum Kauf an. Da er es unterließ den Grundpreis anzugeben bzw. nicht zutreffend angab, nahm ein Wettbewerbsverband den Händler auf Unterlassung in Anspruch. Der Verband war der Meinung, es habe ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgelegen. Der Händler wiederum meinte, ihm sei keine Verletzung der... Lesen Sie mehr



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