die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grundrissveränderung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Göttingen, Beschluss vom 30.01.2023
- 26 C 93/21 -
Anbau eines Wintergartens mit Vorsatzbalkon stellt keine zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar
Vorliegen einer Umgestaltungsmaßnahme unter Veränderung des Grundrisses
Soll an einer Wohnung ein Wintergarten mit Vorsatzbalkon angebaut werden, so stellt dies keine zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar. Vielmehr liegt eine Umgestaltungsmaßnahme unter Veränderung des Grundrisses vor. Dies hat das Amtsgericht Göttingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 wurde die Mieterin einer Wohnung in Niedersachsen gerichtlich auf Duldung einer Baumaßnahme in Anspruch genommen. Die Vermieterin plante eine vorhandene Balkonbrüstung zu entfernen, um anschließend dort einen Wintergarten mit Vorsatzbalkon zu errichten. Sie wertete dies als Modernisierung. Die Mieterin sah dies anders.Das Amtsgericht Göttingen entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Duldung der Baumaßnahme zu. Denn dabei handele es sich nicht um eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB, sondern vielmehr um eine Umgestaltungsmaßnahme unter Veränderung des Grundrisses.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.10.2019
- 13 K 19.16 -
Genehmigungspflicht einer bautechnisch notwendigen Grundrissveränderung wegen Anbaus eines Seitenflügels
Geringfügige Vergrößerung vorhandener Wohnungen führt nicht zur Verdrängung vorhandener Wohnbevölkerung
Eine bautechnisch notwendige Grundrissveränderung wegen des Anbaus eines Seitenflügels muss genehmigt werden, wenn durch den Anbau lediglich vorhandene Wohnungen leicht vergrößert werden. Eine Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung im Sinne von § 172 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) ist nicht zu befürchten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin-Prenzlauer Berg wollte an das Haus einen Seitenflügel anbauen und damit neuen Wohnraum schaffen. Durch den Anbau war aber bautechnisch eine Grundrissveränderung bestehender Wohnung notwendig. Die bestehenden Ein- und Zweizimmerwohnungen würden sich geringfügig auf 60 bzw. 70 qm vergrößern. Die Eigentümerin... Lesen Sie mehr