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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hängeschränke“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.04.1994
- 19 U 201/93 -

Abstellen von Blumentöpfen auf Fensterbänken sowie Dübellöcher für Hängeschränke und Gardinenstangen entsprechen normalen Mietgebrauch

Kein Erstattungsanspruch gegen Mieter

Das Abstellen von Blumentöpfen auf Fensterbänken entspricht ebenso dem normalen Mietgebrauch, wie Dübellöcher für Hängeschränke und Gardinenstangen. Dem Vermieter steht daher kein Erstattungsanspruch gegen den Mieter zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter hatte einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Wohnungsmieter beauftragt. Der Vermieter warf dem Mieter die Beschädigung der Mietsache vor. So hatte der Mieter auf den Holzfensterbänken Blumentöpfe abgestellt, was zu Wasserflecken auf den Bänken führte. Die Fensterbänke mussten saniert werden, was Kosten in Höhe von 157,80 DM verursachte. Zudem veranschlagte der Vermieter für die Beseitigung von mehr als 34 Dübellöchern 1.046 DM. Die Dübellöcher dienten den Hängeschränken in der Küche sowie der Gardinenstangen. Da der Rechtsanwalt die Schadensersatzforderung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 24.02.2015
- 67 S 355/14 -

Anspruch des Mieters auf stabile Küchenwände und bei entsprechender Vereinbarung auf frisch abgezogene Dielen

Mieter hat Anspruch auf vertragsgemäßen Zustand der Mietsache

Ein Mieter hat Anspruch auf einen vertragsgemäßen Zustand der Mietsache. Kann er also wegen dünner Küchenwände keine Hängeschränke montieren, so hat er einen Anspruch auf stabilere Küchenwände. Ist zudem im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung mit frisch abgezogenen Dielen übergeben wird, so hat der Mieter auch darauf einen Anspruch. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall schlossen die Mietvertragsparteien einen Mietvertrag, in dem es unter anderem hieß, dass die Wohnung mit frisch abgezogenen Dielen an die Mieter übergeben wird. Da der Dielenfußboden jedoch deutliche Gebrauchsspuren aufwies, verlangten die Mieter ein Abschleifen und Versiegeln der Dielen. Zudem forderten die Mieter stabilere Küchenwände. Denn aufgrund... Lesen Sie mehr



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