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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haftung mehrerer“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2015
- I-22 U 57/15 -

Gemeinsame Haftung mehrerer Bauhandwerker aufgrund Mangel an errichtetem Einfamilienhaus

Jeweiliger Anteil der Werkleistungen für Mangel im Rahmen der Haftung gegenüber Bauherrn unerheblich

Beruht ein Mangel an einem neu errichteten Einfamilienhaus auf die Werkleistungen mehrerer Bauhandwerker, so haften diese dem Bauherrn gegenüber gesamtschuldnerisch. Auf den jeweiligen Anteil der Werkleistungen für den Mangel kommt es dabei gemäß § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machten zwei Bauherrn nach der Fertigstellung ihres Einfamilienhauses gegen den Fenster-, Türen und Rollladenbauer, den Heizungs-, Sanitär-, Elektro- und Lüftungsbauer sowie den Trockenbauer Gewährleistungsansprüche geltend, da nach den Ergebnissen mehrerer Blower-Door-Tests diverse Undichtigkeiten am Neubau festgestellt wurden.Das Landgericht Mönchengladbach gab der Klage statt. Seiner Ansicht nach haften die Beklagten als Gesamtschuldner. Nach den Ausführungen eines Sachverständigen seien die einzelnen Werkleistungen der Beklagten zwar nicht allein für Undichtigkeiten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2015
- VI ZR 467/13 -

BGH: Für Tierhalterhaftung genügt mittelbare Verursachung eines Schadens

Schädigung durch ein konkretes Tier dabei unbeachtlich

Wird ein Schaden unmittelbar durch ein konkretes Tier begangen, so schließt dies nicht die Mithaftung anderer beteiligter Tierhalter aus. Denn für eine Tierhalterhaftung genügt insofern die mittelbare Verursachung eines Schadens. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Fahrradfahrer im September 2006 schwer verletzt, als eine Gruppe von fünf berittenen Ponys durchging, unkontrolliert einen Feldweg entlang galoppierte und dabei den Fahrradfahrer zu Fall brachten. In einem nachfolgenden Prozess wurde dafür die Halterin eines der Ponys verantwortlich gemacht und zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 17.05.1990
- 7 U 191/89 -

Verkehrsunfall wegen eines entlaufenden Pferdes: Bei fehlender Möglichkeit zur Feststellung des Schädigers haftet jeder an Schadenshandlung möglicherweise Beteiligte

Vorschrift dient der Überwindung von Beweis­schwierig­keiten

Können mehrere Beteiligte für einen Schaden verantwortlich sein und kann der Geschädigte nicht nachweisen, wer von den Beteiligten für die Schadenshandlung verantwortlich ist, so haftet jeder Beteiligte für den Schaden (§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einen Abend im Januar 1989 zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Pferd. Das Pferd war zuvor zusammen mit einigen anderen Pferden aus einem Gehege ausgebrochen. Die Pferde gehörten unterschiedlichen Haltern. Es ließ sich nachträglich nicht mehr feststellen, welches der entwichenen Pferd und somit welcher Pferdehalter für den Schaden... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.12.1997
- 6 U 66/96 -

Verletzung eines 11-jährigen Kindes aufgrund fahrlässigen Umgangs mit Brennspiritus begründet Schaden­ersatz­pflicht des Grillmeisters sowie des Vaters des Kindes

11-jährigem Kind ist kein Mitverschulden anzulasten

Wer im Rahmen einer Grillparty mit Brennspiritus hantiert, ist schaden­ersatz­pflichtig, wenn durch eine vom Spiritus hervorgerufene Stichflamme ein neben dem Grill stehendes Kind verletzt wird. Zudem können die Eltern des Kindes auf Schadenersatz haften. Ein Mitverschulden ist einem 11-jährigen Kind nicht anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1994 veranstalteten zwei Familien eine gemeinsame Grillparty. Dabei kam es zu einem folgenschweren Unfall als einer der Familienväter im Beisein des anderen Familienvaters versuchte mit flüssigem Spiritus den Grill anzuzünden. Es bildete sich eine Stichflamme, die dass neben dem Grill stehende 11-jährige Kind der anderen Familie erfasste... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.1970
- VI ZR 121/69 -

Beschädigung eines PKW durch Pferdegespann: Überwindung von Urheberzweifeln im Rahmen der Tierhalterhaftung durch Anwendung des § 830 BGB

Verschulden an Schadensentstehung unerheblich

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil zwei Pferdegespanne ausbrechen und lässt sich nicht feststellen welches der beiden Gespanne den Schaden verursacht hat, so können die Urheberzweifel im Rahmen der Tierhalterhaftung durch Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB überwunden werden. Es haften daher die Halter der beiden Gespanne gemeinsam. Auf ein Verschulden an der Schadensentstehung kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1967 scheuchte eine größere Anzahl von Schulkindern zwei Pferdegespanne auf. Da die Kutscher die Pferde nicht halten konnten, preschten diese los und liefen einen abschüssigen Platz hinunter. In einer Kurve kam einer der Gespanne ins Schleudern und beschädigte mehrere parkende Fahrzeuge. Einer der Fahrzeughalter klagte daraufhin... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 19.04.2012
- 14 U 2687/11 -

Verletzung durch Schafsangriff: Unterbringung von Tieren mehrerer Halter in einem gemeinsamen Pferch begründet eine Tierhalterhaftung für alle Halter

Gerechtig­keits­interesse geht vor Urheberzweifel

Befinden sich in einem Pferch mehrere Tiere von verschiedenen Haltern und kommt es aufgrund eines Tierangriffs zu einem Schaden, so haften alle Tierhalter gemeinsam für den Schaden, wenn sich die Urheberschaft nicht feststellen lässt (§ 830 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Gerechtig­keits­interesse geht in einem solchen Fall dem Urheberzweifel vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2009 erlitt ein Passant erhebliche Verletzungen, da er in der Nähe eines Pferchs von einem Schaf von hinten angegriffen und umgestoßen wurde. Das Schaf brach aus dem mit einem Elektrozaun versehenen Pferch aus. In diesem befanden sich acht Schafe von zwei verschiedenen Haltern. Der Passant klagte aufgrund des Vorfalls gegen den... Lesen Sie mehr



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