die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Handel mit Robbenerzeugnissen“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2013
- C-583/11 P -
Handel mit Robbenerzeugnissen mit wenigen Ausnahmen verboten
Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen nur gestattet, wenn sie aus einer Jagd stammen und zum Lebensunterhalt beitragen
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen. Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten weniger strengen Zulässigkeitsregeln gelten nicht für Gesetzgebungsakte.
Nach der Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen (Grundverordnung, Nr. 1007/2009) ist das Inverkehrbringen von Robbenerzeugnissen nur in Fällen gestattet, in denen sie aus einer Jagd stammen, die von Inuit und anderen indigenen Gemeinschaften traditionsgemäß betrieben wird und zu deren Lebensunterhalt beiträgt. Da sie sich dadurch in ihren wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt sehen, beantragten Inuit Tapiriit Kanatami als Interessenvertretung der kanadischen Inuit sowie eine Reihe weiterer Beteiligter (Hersteller und Händler von Robbenerzeugnissen verschiedener Staatsangehörigkeit) beim Gericht die Nichtigerklärung der Grundverordnung.... Lesen Sie mehr