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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.11.2021
- L 8 KR 477/20 -
Anspruch auf teure maßgefertigte Prothese aus Silikon bei Teilverlust der Hand
Hessisches LSG gibt einer Versicherten Recht
Gesetzlich Krankenversicherte mit Teilhandverlust können auch dann einen Anspruch auf eine individuelle Finger-Handprothese aus Silikon haben, wenn dieses Hilfsmittel die Funktionsausfälle nur teilweise ausgleicht. Die Versorgung mit der Prothese ist zu gewähren, wenn diese eine erhebliche funktionelle Verbesserung bewirkt. Dies hat das Hessische Landessozialamt entschieden.
Bei der 34-jährigen Versicherte besteht seit Geburt eine Fehlbildung der linken Hand. Aufgrund operativer Maßnahmen liegt ein Teilhandverlust vor. Der Mittelfinger fehlt komplett, Daumen, Zeige- und Ringfinger sind nur zur Hälfte vorhanden. Die als Arzthelferin tätige Versicherte ist Rechtshänderin. Ihr wurde eine individuelle Finger- Handprothese aus Silikon verordnet (Kosten rund 17.600 €). Die Krankenversicherung lehnte eine Versorgung ab, da eine medizinische Notwendigkeit nicht vorliege. Das Hilfsmittel gleiche keine verloren gegangenen oder eingeschränkten Funktionen der fehlgebildeten Hand aus. Die Prothese habe keine Gelenke und sei vollständig... Lesen Sie mehr
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