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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16.10.1977
- 1 BvQ 5/77 -
Entführung von Hanns-Martin Schleyer: Staat muss keine Forderungen von Terroristen erfüllen
Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag des Sohnes des Entführten ab
Das Bundesverfassungsgericht kam im Fall der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer dem Begehren des Sohnes des Entführten nicht nach, die Bundesregierung zu verpflichten, die Forderungen der Terroristen zu erfüllen. Es sei grundsätzlich Sache des Staates, darüber zu entscheiden, welche Mittel im Fall einer terroristischen Erpressung ergriffen werden. Anlässlich des Jahrestages der Schleyer-Entführung schaut kostenlose-urteile.de auf diesen Fall zurück.
Der Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer war am 5. September 1977 von Mitgliedern der RAF entführt worden. Sein Fahrer und drei Leibwächter in einem nachfolgenden Auto wurden dabei erschossen. Die RAF wollte mit der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Gesinnungsgenossen aus der Haft freipressen und drohte mit der Tötung ihrer Geisel.Die damalige Regierung unter der Führung von Kanzler Helmut Schmidt entschied sich, nicht auf die Forderungen der Entführer einzugehen. Sie blieb auch nach der Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut am 13. Oktober 1977 bei ihrer harten Haltung.Am 15. Oktober 1977... Lesen Sie mehr