Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Hauptversammlung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauptversammlung“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.01.2024
- 14 U 122/22 -
Unzulässiges Verbot des Mitführens von Mobiltelefonen oder Notebooks während Hauptversammlung
Ausschluss von Hauptversammlung wegen Nichtbeachtung des Verbots begründet Verletzung des Teilnahmerechts
Es ist unzulässig einen Aktionäre das Mitführen eines Mobiltelefons oder Notebooks zur Hauptversammlung zu verbieten. Kommt es zu einem Ausschluss von der Hauptversammlung, weil das Verbot missachtet wurde, so liegt eine Verletzung des Teilnahmerechts vor. Die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse können dann angefochten werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2019 führte eine in Berlin ansässige Aktiengesellschaft eine Hauptversammlung durch. Dabei war es den Aktionären verboten, Mobiltelefone, Notebooks oder sonstige Geräte mitzuführen, mit denen Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden können. Ersatzweise wurde eine Notfallnummer eingerichtet, worüber Aktionäre erreichbar sein sollten. Zudem wurden PC mit Internetanschluss zur Verfügung gestellt. Einige Aktionäre waren nicht bereit, dem Verbot Folge zu leisten. Sie wurden aufgrund dessen von der Hauptversammlung ausgeschlossen. Dies nahmen die Aktionäre zum Anlass Anfechtungsklage betreffend der auf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.12.2020
- 5 U 231/19 -
Anfechtbarkeit von Entlastungsbeschlüssen wegen unrichtiger Auskunft nur bei Relevanz
Aktionäre können Entlastungsbeschlüsse nur bei nicht ordnungsgemäßen, unzutreffenden oder unzureichender Antworten anfechten und wenn diese für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren
Verwaltungsorgane müssen Aktionärsfragen nur im erforderlichen Umfang beantworten. Dies richtet sich nach dem konkreten Tagesordnungspunkt. Werden Fragen nicht ordnungsgemäß, unzutreffend oder unzureichend beantwortet, führt dies nur dann zur Anfechtbarkeit, wenn die Antworten für die Willensbildung der Aktionäre erforderlich waren. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat unter Anwendung dieser Grundsätze die erstinstanzlich erfolgreiche Klage von Aktionären gegen Entlastungsbeschlüsse von Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden einer Großbank abgewiesen.
Die Kläger sind Aktionäre der beklagten deutschen Großbank. Sie wenden sich gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Mai 2018. Im Rahmen der Generaldebatte waren in der Hauptversammlung Fragen u.a. zu den Themenkomplexen Postbank- Prozesse, Cum-Ex und unterlassene Rückstellung, Geldwäscheprävention sowie angeblicher Einlagenrückgewähr an einen Großaktionär gestellt worden. Die Verwaltungsorgane... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2020
- 5 L 744/20.F -
Aktionär kann nicht im Wege des Eilrechtsschutzes Untersagung einer Hauptversammlung wegen Corona-Pandemie erreichen
Weder Infektionsschutzgesetz noch verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz dienen Aktionärsinteressen
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einem Eilrechtsschutzbegehren eines Aktionärs gegen die Stadt Frankfurt am Main auf Untersagung der Durchführung einer für den Mai 2020 geplanten Hauptversammlung abgelehnt.
Der Antragsteller begehrt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren angesichts der COVID- 19-Pandemie die Verpflichtung der Antragsgegnerin zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung gegenüber der beigeladenen Bank, mit welcher ihr die Durchführung einer für den Mai 2020 geplanten Hauptversammlung sofort vollziehbar untersagt wird.Das Verwaltungsgericht hat... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2013
- II ZR 56/12 -
BGH zur Fortsetzung einer Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats
Rechtschutzbedürftnis entfällt nur, wenn erfolgreiche Wahlanfechtung keine Rechtsfolgen hat
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft entfällt nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung vom 28. August 2008 wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 5. Februar 2009 legten diese Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt nacheinander nieder.Der Kläger hat beantragt, die Beschlüsse der Hauptversammlung über... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2012
- II ZR 55/11 -
Vorzeitige Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft grundsätzlich zulässig
Besondere Gründe für vorzeitige Wiederbestellung nicht erforderlich
Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Vorstandsmitglied vorzeitig wiederbestellt werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft, an der zwei Familienstämme beteiligt sind. Am Tag vor der Hauptversammlung vom 7. Juli 2007 beschloss der Aufsichtsrat, zwei Vorstandsmitglieder, die einem Familienstamm zuzurechnen waren, unter "einvernehmlicher Aufhebung" ihrer noch bis zum Januar 2010 laufenden Bestellung für jeweils... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2011
- II ZR 124/10 -
Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Unzutreffende Hinweise zur Bevollmächtigung führen nicht zur Nichtigkeit von Beschlüssen
Aktionären der Deutschen Bank mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung erfolglos
unzutreffende Angaben zur Bevollmächtigung in der Einberufung zur Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft nach der bis 31. August 2009 geltenden Fassung von § 121 Abs. 3 AktG führen nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Aktionäre der Beklagten, der Deutschen Bank AG. Sie haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen mehrere Beschlüsse erhoben, die auf der Hauptversammlung der Beklagten am 29. Mai 2008 gefasst wurden.Das Landgericht Frankfurt am Main stellte in seiner Verhandlung fest, dass die auf der Hauptversammlung gefassten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2011
- II ZR 237/09 und II ZR 244/09 -
BGH: Ausgeschlossener Minderheitsaktionär hat keinen Anspruch auf festen Ausgleich nach Übertragung von Aktien auf Hauptaktionär
Nach wirksamen Übergang von Aktien auf Hauptaktionär kann Minderheitenaktionär keine Ausgleichszahlung mehr für zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen
Ein gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft ausgeschlossener Minderheitsaktionär kann dann nicht mehr die einem außenstehenden Aktionär aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zustehende Ausgleichszahlung für ein zurückliegendes Geschäftsjahr verlangen, wenn alle Aktien der Minderheitsaktionäre im Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung für dieses Geschäftsjahr mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bereits auf den Hauptaktionär übergegangen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Im zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Aktionäre der Wella AG. Diese hatte sich 2004 in einem mit der Beklagten als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ihren Gewinn an die Beklagte abzuführen. Nach dem Vertrag schuldete die Beklagte den übrigen Aktionären der Wella AG eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,83... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2011
- II ZR 229/09 -
BGH bejaht Anfechtungsbefugnis des Minderheitsaktionärs trotz wirksamer Eintragung
Minderheitenaktionär bei Verletzung des Gesetzes oder der Satzung trotz bereits erfolgter Handelsregistereintragung zur Anfechtung berechtigt
Minderheitsaktionäre, deren Aktien nach dem Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf einen Hauptaktionär übertragen werden sollen, verlieren nicht die Befugnis, diesen Beschluss wegen Verletzung des Gesetzes oder der Satzung anzufechten, wenn der Übertragungsbeschluss vor Zustellung ihrer Klage in das Handelsregister eingetragen wird und ihre Aktien damit auf den Hauptaktionär übergehen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls waren Aktionäre der Beklagten, die bis zur Umwandlung in eine GmbH im Jahr 2009 eine Aktiengesellschaft war. In der Hauptversammlung der Beklagten vom 21. Dezember 2007 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin beschlossen (§ 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG*). Dagegen erhoben die Kläger Anfechtungsklagen, die zwischen... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 20.01.2011
- 5HK O 18800/09 -
Squeeze-out: Beschluss der Hypo Real Estate Holding AG zu Barabfindungen rechtmäßig
Regelungen zu Squeeze-out gemäß § 12 Abs. 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes (FMStBG) verstoßen nicht gegen Vorgaben des Grundgesetzes
Das Landgericht München I hat die Anfechtungsklagen von insgesamt 38 ehemaligen Aktionären der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) abgewiesen, mit denen diese sich gegen einen Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wandten. Dieser verfügte, dass die Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von 1,30 Euro auf den Bund als Hauptaktionär übertragen wurden.
Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise hatte der Gesetzgeber für Unternehmen des Finanzsektors die Möglichkeit geschaffen, einen Squeeze out – also die Übertragung der Aktien von Minderheitsaktionären auf den Hauptaktionär gegen eine Barabfindung – durchzuführen, wenn dem Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin bereits 90 % und nicht erst 95 % der Aktien gehören. Mittels einer auf... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 08.04.2010
- 5 HK O 12377/09 -
LG München legt EuGH Frage zu möglichem Verstoß des Bundes bei Übernahme der Hypo Real Estate vor
Gesetzliche Verkürzung der Einberufungsfrist verstößt möglicherweise gegen europäisches Recht
Das Landgericht München I hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob der Bund bei der Übernahme der Hypo Real Estate (HRE) gegen das Europarecht verstoßen hat.
Mehrere HRE-Aktionäre hatten den Beschluss der Hauptversammlung der HRE vom 2. Juni 2009 angefochten, mit dem das Grundkapital der HRE um bis zu 5,6 Mrd. € erhöht werden sollte, wobei die Aktionäre vom Bezug der im Zuge dessen neu ausgegebenen Aktien ausgeschlossen wurden. Die neuen Aktien durfte nur der Bund erwerben.Der HRE drohte in den Jahren 2008 und 2009 mehrfach... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Hauptversammlung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »