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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauseingang“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 18.03.2022
- 142 C 12408/21 -
"Keine Werbung" gilt auch auf der Briefkastenanlage
Bei Zuwiderhandlungen droht Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro
Das Amtsgericht München hat einem Umzugsunternehmen untersagt, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Der Münchner Kläger fand an der Briefkastenanlage zwei Werbeflyer des Umzugsunternehmens vor, die in eine Ritze zwischen einem Briefkasten und einem darunter liegenden Spalt der Briefkastenanlage geklemmt waren. Sämtliche Briefkästen der Anlage waren mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet. Nach Auffassung des Klägers habe die Beklagte die Werbeflyer in rücksichtsloser Art verteilen lassen. Die Bewohner des Hauses, die schon keine Werbung erhalten möchten, legten erst recht keinen Wert auf wild abgelegte oder befestigte Reklame. Hierdurch erhöhe sich der Lästigkeitsfaktor erheblich.Die Beklagte meinte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 11.11.2003
- 10 C 386/03 -
Beschädigungen der Haustür rechtfertigen nicht Anbringen einer Kameraattrappe durch Mieter
Kameraattrappe verletzt allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mitmieter
Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt, eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe anzubringen, um somit Beschädigungen der Haustür zu verhindern. Ein Mitmieter kann daher aufgrund der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts die Entfernung der Kameraattrappe verlangen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2003 brachten die Mieter einer Wohnung eine auf den Hauseingang gerichtete Kameraattrappe an. Zur Begründung führten sie an, dass dadurch weitere Beschädigungen der Haustür verhindert werden sollten. Die Mieter einer anderen Wohnung sahen in der Kameraattrappe eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und erhoben daher Klage auf Entfernung.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenberg, Beschluss vom 24.01.2008
- 10 C 156/07 -
Am Hauseingang angebrachte Kameraattrappen verletzen aufgrund entstehenden Überwachungsdrucks allgemeines Persönlichkeitsrecht der Mieter
Fehlende Eignung von Attrappen zur Identifizierung oder Abschreckung von randalierenden Mietern
Bringt ein Vermieter am Hauseingang Kameraattrappen an, weil es zu Vorfällen mit einem Mieter kam, so wird dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit der Mieter verletzt. Die Installation der Attrappen ist auch nicht gerechtfertigt, da sie nicht geeignet sind, randalierende Mieter zu identifizieren. Ist den Mietern zudem die fehlende Funktionsfähigkeit der Überwachungsanlage bekannt, kann sie nicht abschreckend wirken. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es im November 2006 durch einen Mieter zu Beschädigungen von Baumaterial kam, das im Hof eines Mietshauses gelagert war, installierten die Vermieter am Hauseingang zwei Kameraattrappen. Davon wurden die Mieter des Hauses in Kenntnis gesetzt. Einer der Mieter war mit der Überwachungsmaßnahme aber nicht einverstanden und klagte auf... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015
- 33 C 3407/14 -
Ohne rechtfertigende Umstände ist Anbringung einer Videokamera oder Kameraattrappe durch Vermieter unzulässig
Allgemeiner Hinweis auf abschreckende Wirkung und Erhöhung der Sicherheit begründet kein Recht zur Installation von Kameras
Das Anbringen einer Videokamera oder Kameraattrappe am Hauseigang durch den Vermieter ist ohne Hinzutreten rechtfertigender Umstände unzulässig. Der allgemeine Hinweis auf die abschreckende Wirkung und die Erhöhung der Sicherheit genügt nicht als Rechtfertigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 bemerkte der Mieter einer Wohnung am Hauseingang eine Minikamera. Ihm wurde mitgeteilt, dass eine Videoüberwachungsanlage zukünftig als abschreckende Wirkung vor Vandalismus und Einbruchsdiebstahl sowie zur Erhöhung der allgemeinen Sicherheit installiert wird. Der Mieter war damit aber nicht einverstanden und erhob Klage auf... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2013
- 481 C 21932/12 WEG -
Eltern haben keinen Anspruch auf Anbau einer Rampe für den Kinderwagen an der Hauseingangstür
Miteigentümer müssen barrierefreien Zugang nicht genehmigen und dulden
Das Interesse der Miteigentümer an einem leichten und gefährdungsfreien Zugang zu dem Haus überwiegt in der Regel das Interesse von Eltern an einer Rampe für den Kinderwagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer einer Wohnung in München. Er ist Vater eines dreijährigen Kindes. Seine Frau erwartet ein weiteres Kind. Der Eingangsbereich des Hauses, in dem sich seine Eigentumswohnung befindet, ist so gestaltet, dass man über sieben Treppenstufen mit einer Breite von mindestens 2,46 Metern von dem Bürgersteig hinunter zur Hauseingangstüre... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 22.12.2003
- 9 U 192/03 -
Keine Pflicht des Hauseigentümers zur Beleuchtung des Zuwegs für Zeitungszustellung um 4.30 Uhr
Beleuchtungspflicht besteht erst ab 7 Uhr
Ein Hauseigentümer muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht für eine Beleuchtung des Zuwegs für die Zeitungszustellung um 4.30 Uhr sorgen. Eine solche Pflicht besteht erst ab ca. 7 Uhr. Kommt es daher wegen der Dunkelheit zu einem Sturz des Zeitungszustellers, haftet dafür nicht der Hauseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2000 stürzte ein Zeitungszusteller gegen 4.30 Uhr auf der Hauseingangstreppe und verletzte sich dabei. Er gab an wegen der Dunkelheit gestürzt zu sein und klagte daher gegen den Hauseigentümer auf Schadenersatz. Dieser hätte für eine ausreichende Beleuchtung sorgen müssen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 24.10.2012
- 7 C 90/12 -
Urinpfützen im Hauseingang berechtigen zum Einbehalt der Miete
Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht
Ist ein Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der zu zahlenden Miete ausüben. Ein Recht zur Mietminderung besteht hingegen nicht. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine monatliche Bruttomiete um 7 %. Grund dessen war, dass der Hauseingang durch Urinpfützen verschmutzt war. Die Vermieterin meinte, dass die Situation keinen Mangel dargestellt habe, da solche Verschmutzungen in Berlin nicht völlig auszuschließen seien. Sie erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Altenburg, Urteil vom 28.01.2005
- 5 C 857/04 -
Taubendreck berechtigt zur Mietminderung
Vermieter muss Abwehrmaßnahmen ergreifen
Wenn der Hauseingang und die Fensterbänke durch Taubenkot stark verdreckt sind, ist eine Mietminderung von 10 % angemessen. Dies hat das Amtsgericht Altenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Mietwohnung die Miete um 10 % und verlangte die Beseitigung von Mängeln. Am überstehenden Dachgebälk des Hauses ließen sich Tauben nieder und verunreinigten durch Kot und Dreck den Hauseingang sowie die zur Wohnung des Mieters gehörenden Fensterbänke.Das Amtsgericht Altenburg hielt eine Mietminderung von 10... Lesen Sie mehr
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