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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haushaltsplan“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.10.2012
- VIII R 57/09 -

BFH: Aufwands­entschädigungen für ehrenamtliche Betreuer sind steuerfrei

Aufwands­entschädigung stellt keine Vergütung dar

Aufwands­entschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Fall war der Kläger vom Amtsgericht in bis zu 42 Fällen als Betreuer bestellt worden und hatte dafür Aufwandsentschädigungen nach § 1835 a BGB von bis zu 323 € pro Jahr und betreuter Person bezogen. Das Finanzamt erfasste diese Aufwandsentschädigungen als Einnahmen. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kam nach seiner Auffassung nicht in Betracht, weil die Aufwandsentschädigungen nicht ausdrücklich als solche im Haushaltsplan ausgewiesen waren.Der BFH folgte dagegen im Ergebnis der Auffassung des Klägers, dass die Aufwandsentschädigungen steuerfrei seien. Es handele sich... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 22.10.2012
- 57-IX-12 -

Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Abschaffung von Studienbeiträgen erfolgreich

Bayerisches Verfassungsgericht genehmigt Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens zum Wegfall der Studiengebühren

Das Volksbegehren, die von Hochschulen geforderten Studienbeiträge zur Verbesserung der Studienbedingungen (bis zu 500 Euro pro Semester) abzuschaffen, ist zulässig. Dies entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

In dem vorliegenden Fall erheben die Hochschulen nach Art. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) seit dem Sommersemester 2007 von den Studierenden Studienbeiträge (bis zu 500 Euro pro Semester); diese Beiträge dienen der Verbesserung der Studienbedingungen. Am 12. Juni 2012 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern der Antrag gestellt, ein Volksbegehren zuzulassen,... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2011
- VerfGH 20/10 -

VerfGH Nordrhein-Westfalen: Nachtragshaushaltsgesetz 2010 verfassungswidrig

Gericht qualifiziert vorgesehene Vorsorgemaßnahmen überwiegend als verfassungsrechtlich bedenklich

Das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verstößt wegen Überschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen und gab damit einem entsprechenden Antrag der Landtagsabgeordneten von CDU und FDP statt.

Das Gericht führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass von der in Art. 83 Satz 2 LV normierten Regelverschuldungsgrenze grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden dürfe. Nach gefestigter Rechtsprechung müsse die Störungslage ernsthaft und nachhaltig sein oder als solche unmittelbar drohen. Die erhöhte Kreditaufnahme müsse... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2011
- 7 AZR 728/09 -

BAG: Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit rechtfertigen keine Befristung von Arbeitsverhältnissen

Haushaltsplan aufstellendes Organ darf nicht mit Arbeitgeber identisch sein

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haushaltsmittel für befristete Arbeitsverträge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls wehrte sicht gegen die Befristung seines Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember 2008. Die Bundesagentur für Arbeit hat sich zur Begründung der Befristung auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gestützt und sich darauf berufen, dass ihr Haushaltplan für 2008 Haushaltsmittel für 5800 befristete Stellen vorsah und der Kläger aus diesen Mitteln vergütet wurde.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.10.2010
- 7 AZR 485/09 (A) -

BAG: Haushalts­befristung und europäisches Unionsrecht

Vorabentscheidungsersuchen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer deutschen Regelung zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst mit dem europäischen Unionsrecht ersucht.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Die Möglichkeit, mit dieser Begründung die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu rechtfertigen, besteht... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2010
- 7 AZR 843/08 -

BAG: Befristete Arbeitsverträge mit Bundesagentur für Arbeit unwirksam

Auf Haushaltsplan gestützte Befristung nicht ausreichend konkretisiert

Eine Befristung in einem Arbeitsvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit, die sich auf eine Bestimmung im Haushaltsplan der Arbeitsagentur für das Jahr 2005 bezieht, wonach "für Aufgaben nach dem SGB II" bundesweit 5.000 Ermächtigungen für Kräfte mit befristetem Arbeitsvertrag für die Dauer von drei Jahren vorgesehen sind, ist unwirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Hierzu müssen im Haushaltsplan Mittel mit einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine Aufgabe von vorübergehender... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Berlin, Urteil vom 06.10.2009
- VerfGH 143/08 -

Berliner Kita-Volksbegehren zulässig

Angestrebtes neue Kita-Gesetz greift nicht in aktuellen Haushaltsplan ein

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat entschieden, dass das von mehr als 58.000 Bürgern unterzeichnete Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" zulässig ist und durchgeführt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof gab damit einem Einspruch der Vertreter des Volksbegehrens gegen die Entscheidung des Senats von Berlin statt, mit der das Volksbegehren als unzulässig abgelehnt worden ist.

Trägerin des Volksbegehrens "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist eine Initiative des Landeselternausschusses Berliner Kindertagesstätten (LEAK). Gegenstand des Volksbegehrens ist eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 23. Juni 2005). Es sieht neue gesetzliche Regelungen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.09.2009
- 7 AZR 162/08 -

BAG zur Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung

Befristung einer Stelle mittels kw-Vermerk nicht zulässig

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG sachlich gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird. Eine Befristung nach dieser Vorschrift erfordert die Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln, die vom Haushaltsgeber im Haushaltsplan für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind. Diesen Anforderungen genügt die Ausbringung eines kw-Vermerks nicht. Aus einem kw-Vermerk allein ergibt sich auch nicht, dass für die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur ein vorübergehender betrieblicher Bedarf besteht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Die Klägerin war in der Zeit vom 1. April 2003 bis zum 31. Dezember 2006 befristet bei der beklagten Körperschaft und ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Die Parteien schlossen am 15. September 2006 einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007. Die Klägerin erhielt Vergütung nach Entgeltgruppe 5. In dem vom Vorstand der Beklagten... Lesen Sie mehr



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