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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hausmeisterkosten“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2019
- 201 C 229/19 -
Mieter kann Betriebskostenabrechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren
Umlage von Nebenkosten setzt Erbringung der Leistung voraus
Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebskostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin hatte gemäß den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 anteilige Kosten für Hausmeistertätigkeiten, der Dachrinnenreinigung, für Ungezieferbeseitigung und die Hausreinigung zu tragen. Die Mieterin bestritt aber, dass die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und bot der Mieterin an, die entsprechenden Belege einsehen zu können. Die Mieterin kam dem jedoch nicht nach, so dass die Vermieterin schließlich Klage auf Zahlung erhob.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 06.04.2018
- 61 C 2796/17 -
Keine Umlage von Hausmeisterkosten bei Abschluss eines Pauschalvertrags ohne Aufschlüsselung einzelner Positionen
Fehlende Erkennbarkeit der Umlagefähigkeit der abgerechneten Kosten
Hausmeisterkosten können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter einen Pauschalvertrag abgeschlossen hat, ohne eine Differenzierung hinsichtlich der Art der geleisteten Arbeiten vorzunehmen. In diesem Fall ist für den Mieter nicht erkennbar, in welchem Umfang umlagefähige Kosten in der Abrechnung enthalten sind. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 die Zahlung der Hauswartkosten von ca. 366 EUR. Sie hatte mit dem Hauswart einen Pauschalvertrag abgeschlossen, ohne hinsichtlich der Arten der Arbeiten zu unterscheiden. Die Mieter hielten dies für unzulässig, da dadurch nicht erkennbar sei, welche Kosten des Hauswarts umlagefähig... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 22.04.2016
- 4 C 446/14 -
Keine Aufschlüsselung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten in Betriebskostenabrechnung rechtfertigt pauschalen Abzug von 20 %
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten nicht umlagefähige Hauswartkosten
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten stellen keine umlagefähigen Hauswartkosten dar. Schlüsselt der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten auf, kann der Mieter einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 % vornehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt machte die Vermieterin einer Wohnung Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 geltend. Da die Vermieterin in der Abrechnung keine Differenzierung zwischen Hausmeister- und Verwaltertätigkeit vornahm, beanspruchten die Mieter hinsichtlich der abgerechneten Hausmeistertätigkeiten einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 %. Die... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Baden-Baden, Urteil vom 03.06.2015
- 19 C 243/14 -
Erhebliche Überschreitung der im Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte für Betriebskostenarten spricht für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot zieht Kürzung der Betriebskosten nach sich
Werden die in einem Mietspiegel angegebenen Durchschnittswerte für bestimmte Betriebskostenarten in einer Betriebskostenabrechnung erheblich überschritten, so spricht dies für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies führt zu einer Kürzung der Betriebskosten auf einen angemessenen Betrag. Dies hat das Amtsgericht Baden-Baden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung sollte nach der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011 Hausmeisterkosten von fast 455 EUR und Gartenpflegekosten von fast 547 EUR bezahlen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 sahen Hausmeisterkosten von ca. 445 EUR und Gartenpflegekosten von ca. 487 EUR vor. Die Mieterin hielt die angegebenen Betriebskosten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Münster, Urteil vom 16.10.2012
- 7 C 4687/11 -
Hausmeisterkosten als Betriebskosten: Garten- und Reinigungsarbeiten sind als Hausmeisterkosten umlagefähig
Keine Umlage der Kosten für Glühbirnenaustausch
Die Kosten für die vom Hausmeister ausgeführten Garten- und Reinigungsarbeiten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähig sind jedoch die Kosten für den Austausch von Glühbirnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall rechnete die Vermieterin gegenüber ihren Mietern über die Betriebskostenabrechnung Hausmeistertätigkeiten ab. So sollen Kosten für die Garten- und Reinigungsarbeiten entstanden sein sowie für den Austausch von Glühbirnen. Da sich die Mieter weigerten die Hausmeisterkosten zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2012
- VIII ZR 41/12 -
Vermieter darf Sach- und Arbeitskosten in der Betriebskostenabrechnung nach fiktiven Kosten abrechnen
Regelung sollt Abrechnung für den Vermieter vereinfachen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter für eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung fiktive Kosten ansetzen darf, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Köln. Die Parteien streiten über die Positionen "Gartenpflege" und "Hausmeister" in der Abrechnung der Betriebskosten. Darin sind nicht die der Klägerin durch den Einsatz eigenen Personals tatsächlich entstandenen Kosten eingesetzt, sondern fiktive Kosten eines Drittunternehmens (ohne Mehrwertsteuer).... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
- VIII ZR 27/07 -
Betriebskosten: BGH zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip
Pauschaler Abzug bei Hauswartkosten ist nicht zulässig
Die Hauswartskosten müssen differenziert nach umlagefähigen Hauswartstätigkeiten und nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten aufgeschlüsselt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Weiter traf er Entscheidungen zur Frage der Berechnung der Stromkosten für die Heizungsanlage und darüber, ob eine Abrechnung der Betriebskosten nach dem Abflussprinzip erlaubt ist.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich Mieter und Vermieter um Nachzahlungen aus verschiedenen Betriebskostenabrechnungen.Die Betriebskostenabrechnung enthielt Hausmeisterkosten. Im Mietvertrag war vereinbart, dass zu den Hauswartkosten die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen zählten. Von den Gesamtkosten der Hauswarttätigkeit nahm der Vermieter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2007
- 424 C 22865/06 -
Wiesengutschein für den Hausmeister kann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden
Die spätere Beklagte hatte von den späteren Klägern eine Wohnung in einem größeren Anwesen angemietet. Im Jahr 2005 gaben die Kläger dem für sie tätigen Hausmeister einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier für das Oktoberfest. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 legten die Kläger diese Kosten auf die Mieter um. Die Beklagte bemängelte dies und weigerte sich, dies zu bezahlen.
Die Kläger erhoben Klage vor dem Amtsgericht München und bekamen Recht: Wiesengutscheine stellen eine arbeitsrechtliche Sonderzahlung oder Gratifikation dar und seien daher zu den geldwerten Leistungen des Eigentümers an den Hauswart zu rechnen. Die Grenze der Umlagefähigkeit der Leistungen bilde der im Betriebskostenrecht geltende Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Der Maßstab sei... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 23.05.2006
- 210 C 43/06 -
Betriebskosten: Kosten für Hausmeister dürfen nicht zu hoch sein
AG Köln zur Wirtschaftlichkeit von Hausmeisterkosten
Wenn für einen Hausmeister 25,- EUR Stundenlohn fällig werden, müssen Mieter dies nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Im Fall stritten Mieter und Vermieter um eine Betriebskostenabrechnung. Auf der Rechnung stand ein Hausmeister, der für das Reinigen des Treppenhauses und des Hofes einen Stundenlohn in Höhe von 25,- EUR erhalten hatte. Der Mieter weigerte sich, dies zu bezahlen.Das Amtsgericht Köln gab ihm recht. Es führte aus, dass diese Kosten nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen... Lesen Sie mehr
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