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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hautkrankheit“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 10.01.2018
- S 19 KR 1504/17 -
Krankenkasse muss Kosten für Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Heimbehandlung einer Schuppenflechte nicht übernehmen
Gerät zur Heimbehandlung birgt Gesundheitsrisiken durch UV-Bestrahlung
Die Kosten für ein Ganzkörperbestrahlungsgerät (Therapiesystem UV 100 L) zur Heimbehandlung bei einer schweren Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte) mit großflächigem Hautbefall sind nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leidet unter einer schweren Psoriasis vulgaris (Schuppenflechte) und begehrt die Übernahme der Kosten eines Ganzkörperbestrahlungsgeräts, um eine Bestrahlung bei sich zu Hause in Eigenregie durchführen zu können.Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage ab. Die Heimbehandlung mit dem Bestrahlungsgerät sei der ambulanten Behandlung in der ärztlichen Praxis nicht überlegen und bringe lediglich Erleichterungen für den Versicherten bei der Koordinierung seiner Krankenbehandlung mit seinen beruflichen und sonstigen (Alltags-) Pflichten. Ferner berge die UV-Bestrahlung durch das gewünschte... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2016
- 3 A 964/15 -
Kontaktdermatitis gegen Tonerstaub ist kein Dienstunfall
Für Anerkennung eines Dienstunfalls muss dienstliche Tätigkeit hohe Wahrscheinlichkeit konkreter Erkrankung beinhalten
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Kontaktdermatitis gegen Tonerstaub nicht als Dienstunfall anerkannt werden kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Finanzbeamter aus Lüdinghausen, war zunächst Sachbearbeiter, anschließend Sachgebietsleiter in verschiedenen Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen. Er machte geltend, durch Tonerstaub aus Laserdruckern an einer Kontaktdermatitis erkrankt zu sein. Der Tonerstaub befinde sich sowohl in der Raumluft der Finanzämter als auch auf den... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 14.02.2012
- 11 O 567/10 -
Kundin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Auftreten von Hautveränderungen nach Tätowierung
Mögliche Risiken in Zusammenhang mit Tätowieren allgemein bekannt
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass eine Kundin, bei der nach einer Tätowierung entzündliche Hautveränderungen am rechten Unterschenkel auftraten, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat. Eine Pflichtverletzung seitens des Tätowierers konnte nicht festgestellt werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ließ sich im Jahr 2008 vom späteren Beklagten in dessen Tattoo-Studio tätowieren. Sechs Monate danach trat im Bereich einer rotvioletten Farbgestaltung eine entzündliche Hautveränderung auf. Dieser Hautbereich musste nach längerer ärztlicher Behandlung entfernt werden. Der Tätowierer hatte seiner Kundin den im betroffenen Hautbereich verwendeten... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2012
- S 6 U 63/10 -
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
Ausnahmetatbestand zur Anerkennung nicht explizit in Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommener Erkrankungen als so genannte „Wie-Berufskrankheiten“ erfüllt
Die Vorstufe durch Sonneneinstrahlung verursachter bösartiger Veränderungen der Haut (so genannte aktinische Keratosen) ist als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Dachdecker, der während seines Erwerbslebens rund vierzig Jahre lang auf Dächern zum Teil ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt war und bei dem sich bösartige Veränderungen der Kopfhaut gebildet hatten.Die betroffene Berufsgenossenschaft hatte argumentiert, im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung fehle bislang... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2009
- S 14 KA 166/07 -
Keine Anti-Baby-Pille nur zur Aknebehandlung: Arzt muss Regress leisten
Anti-Baby-Pille ist kein Arzneimittel
Ein Arzt, der die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat, muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf auf die Klage eines Frauenarztes aus Euskirchen entschieden.
Nach Ansicht der Richter müssen gesetzliche Krankenversicherungen i. d. R. nur für Arzneimittel zahlen. Die Anti-Baby-Pille sei aber grundsätzlich kein Arzneimittel, da sie nicht der Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung diene. Den Einwand des Gynäkologen, mit der Anti-Baby-Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, ließ das Gericht... Lesen Sie mehr
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