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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizölbestellung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.1983
- 65 S 457/82 -
Vermieter kann grundsätzlich Zeitpunkt des Einkaufs von Heizmaterial selbst bestimmen
Keine Pflicht zum Einkauf frühzeitig zu Beginn der Heizperiode
Ein Vermieter muss grundsätzlich nicht frühzeitig zu Beginn der Heizperiode billigst und in großen Mengen Heizmaterial einkaufen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich eine Wohnungsmieterin im Jahr 1982 gegen eine Nachzahlungsforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Hintergrund dessen war, dass nach Meinung der Mieterin die Vermieterin das Heizöl unwirtschaftlich eingekauft habe. Die Vermieterin hätte bereits frühzeitig zu Beginn der Heizperiode das Heizmaterial billig und in großen Mengen einkaufen können. Die Vermieterin sah dies anders und erhob Klage auf Zahlung des Nachzahlungsbetrags.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf den Nachzahlungsbetrag zu. Der Einwand der Mieterin greife... Lesen Sie mehr
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012
- 9 S 205/10 -
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei telefonischer Bestellung von Heizöl gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB
Kaufpreis des Heizöls unterliegt keiner Preisschwankung
Bestellt ein Verbraucher über das Telefon Heizöl, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Dieses ist nicht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen, da der Kaufpreis des Heizöls keiner Preisschwankung unterliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestellte ein Verbraucher im November 2008 per Telefon 4.200 l Heizöl zum Preis von fast 2.870 Euro. Da er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrief und die Verkäuferin des Heizöls den Widerruf nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Solingen bejahte einen Anspruch der Verkäuferin auf den Kaufpreis.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015
- VIII ZR 249/14 -
BGH: Verbraucher kann Kauf von Heizöl über das Internet innerhalb von 14 Tagen widerrufen
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts durch § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB
Kauft ein Verbraucher über das Internet zur Eigenversorgung Heizöl, so kann er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das Widerrufsrecht wird nicht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 kaufte eine Verbraucherin zur Eigenversorgung über das Internet 1.200 Liter Heizöl. Innerhalb der nächsten 14 Tage stornierte sie jedoch den Vertrag und lehnte eine Belieferung ab. Daraufhin machte die Heizöllieferantin gemäß einer Klausel in den AGB einen pauschalen Schadenersatz von ca. 113 EUR geltend. Die Verbraucherin... Lesen Sie mehr
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Landgericht Bonn, Urteil vom 31.07.2014
- 6 S 54/14 -
Kauf von Heizöl über das Internet: Verbraucher steht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu
Spekulation mit Heizölpreis an der Börse schließt Widerrufsrecht aus
Kauft ein Verbraucher über das Internet Heizöl, so steht ihm nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Denn der Heizölpreis unterliegt an der Rohstoffbörse innerhalb der Widerrufsfrist Schwankungen, auf die der Heizöllieferant keinen Einfluss hat. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Verbraucherin stornierte innerhalb von 14 Tagen eine bestellte Heizöllieferung. Da der Vertrag in diesem Fall einen pauschalisierten Schadenersatz von 95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vorsah, verlangte die Heizöllieferantin Zahlung von ca. 113 Euro. Die Verbraucherin weigerte sich dem nachzukommen. Sie berief sich auf das ihr zustehende... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Pirmasens, Urteil vom 24.07.2002
- 1 C 197/02 -
Heizöl-Sammelbestellergemeinschaft: Lieferant kann einen Besteller für einen zahlungssäumigen Mitbesteller in Anspruch nehmen
Besteht eine Gesellschaft im Sinne des § 705 BGB, so haftet jeder Gesellschafter als Gesamtschuldner
Schließen sich mehrere Personen zusammen, um durch die größere Gesamtabnahmemenge von beispielsweise Heizöl einen günstigeren Kaufpreis zu erzielen, so haftet jedes einzelne Mitglied der Bestellergemeinschaft gegenüber dem Lieferanten auf Zahlung des Gesamtkaufpreises. Dies entschied das Amtsgericht Pirmasens.
Eine Gruppe von mehreren Personen tätigte den Kauf von Heizöl als Sammelbestellung. Der Lieferant erklärte sich bereit, die Rechnungsbeträge von jedem Besteller gesondert entsprechend der jeweils bezogenen Menge einzufordern.Nachdem einer der Kunden seine Rechnung nicht bezahlte, wollte der Lieferer einen Mitbesteller als Gesamtschuldner für seine Kaufpreisforderung in Haftung nehmen.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 08.10.1998
- C 229/98 -
Kundin widerruft Heizöl-Bestellung, weil sie nach Auftragserteilung eine günstigere Bezugsquelle entdeckt
Kein Ersatzanspruch des Händlers, wenn er die Stornierung ohne Vorbehalt entgegennimmt
Gekauft ist gekauft. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Bestellung von Heizöl. Ein Kunde kann daher einen Lieferauftrag nicht schon deshalb widerrufen, weil er die Ware bei einem anderen Händler günstiger bekommt. Nimmt jedoch der ursprüngliche Verkäufer die unberechtigte Stornierung des Vertrags kommentarlos und ohne jeden Vorbehalt hin, dann kann er hinterher keine Ansprüche mehr geltend machen, - auch nicht, daß ihm der abspenstige Kunde wenigstens den vergeblichen Aufwand ersetzt.Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht Ansbach die Klage einer Heizöl-Firma gegen eine Kundin ab. Das Unternehmen hatte von der Hausfrau wegen unberechtigten Widerrufs ihrer Heizöl-Bestellung 46 DM Schadensersatz verlangt.
Die Beklagte bestellte Anfang 1998 telefonisch 1.200 Liter Heizöl. Das Öl sollte bereits am nächsten Tag geliefert werden. Einige Stunden später erfuhr die Hausfrau, daß bei einem anderen Lieferanten der Liter 3 Pfennige weniger kostete. Bei 1.200 Liter bedeutete dies eine Ersparnis von 36 DM. Diesen Preisvorteil wollte sich die Hausfrau nicht entgehen lassen. Umgehend rief sie deshalb... Lesen Sie mehr
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