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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Helfertätigkeiten“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 15.11.2017
- S 6 U 138/17 -
Mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für Hausneubau können Gefälligkeitsleistung sein
Gericht hebt Beitragsbescheide für Unfallversicherung gegenüber privaten Bauherren auf
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass auch mehr als 500 Helferstunden von Verwandten für einen Hausneubau Gefälligkeitsleistung sein können. Ein privater Bauherr ist somit nicht als Unternehmer im Hinblick auf eine Unfallversicherung beitragspflichtig.
Im zugrunde liegenden Streitfall errichtete das klagende Ehepaar ein Wohnhaus mit Garage und Carport in Eigenleistung. Während der Bauphase von Juni 2012 bis November 2014 wurden sie unterstützt von ihren Vätern und Brüdern, welche an Samstagen Erd-, Maurer-, Schalungs- und Betonbearbeiten in einem Umfang von zusammen mehr als 500 Stunden verrichteten.Die Bau-Berufsgenossenschaft (Bau-BG) forderte von dem Ehepaar daraufhin für die geleisteten Helferstunden Unfallversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 1.000 Euro. Die erbrachte Helferstundenzahl überschreite den Rahmen einer familiären Gefälligkeit. Die unfallversicherten Helfer... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.02.2017
- L 9 U 144/16 -
Berufsgenossenschaft muss Witwe eines Jagdhelfers Hinterbliebenenleistungen gewähren
Wie Beschäftigte eingesetzte Personen sind gesetzlich unfallversichert
Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die wie Beschäftigte tätig werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die ihrer Art nach sonst von abhängig Beschäftigten verrichtet wird. Hiervon ist bei einem Jagdhelfer bei der Suche nach fliehendem angeschossenem Wild (sogenannte Nachsuche) auszugehen. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Jagd wurde ein Reh angeschossen und flüchtete in den Wald. Der hiervon informierte Jagdaufseher bat seinen Bruder, bei der Nachsuche mit seinem hierfür ausgebildeten Jagdhund zu helfen. Der 45-Jährige willigte ein. Im Wald stürzte er eine Böschung hinab, brach sich das Genick und verstarb. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 06.02.2012
- S 21 R 7167/10 -
Ausbildungsberuf ist keine Voraussetzung für Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Teilhabe-Antrag einer Regalservice-Mitarbeiterin als unbegründet abgewiesen
Ein Ausbildungsberuf ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe. Die Minderung der rehabilitationsrechtlich relevanten Erwerbsfähigkeit ist berufsbezogen entsprechend auf ungelernte Tätigkeiten anzuwenden. Maßstab ist das typische Anforderungsprofil, das die Verrichtung der ungelernten Tätigkeit prägt, jedoch nicht die konkret ausgeübte Tätigkeit. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin keinen Beruf erlernt. Sie war von 1976 bis 1985 in der Warenkontrolle tätig und von 2001 bis 2005 im Regalservice geringfügig beschäftigt. Zuletzt arbeitete sie im Rahmen eines Minijobs im Regalservice mit. Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe durch Qualifizierung in einen anderen Beruf wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund... Lesen Sie mehr
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