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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herzinfarkt“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.02.2018
- 26 U 72/17 -

Bei Missachtung ärztlicher Empfehlungen kann Beweislastumkehr nach grobem Behandlungsfehler entfallen

OLG Hamm zur Beweislastumkehr bei erheblichem Mitverschulden des Patienten

Die mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler verbundene Beweislastumkehr kann entfallen, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, so eine mögliche Mitursache für den erlittenen Gesundheitsschaden setzt und dazu beiträgt, dass der Verlauf des Behandlungs­geschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm entschieden und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin aus Lippetal als Alleinerbin ihres im März 2015 im Alter von 45 Jahren verstorbenen Ehemanns vom beklagten Krankenhausträger aus Soest Schadensersatz wegen einer behaupteten fehlerhaften Behandlung ihres Ehemanns vor seinem Tode.Der Hausarzt des Ehemanns wies diesen aufgrund des Verdachts auf eine "instabile Angina pectoris" im Februar 2015 in das Krankenhaus der Beklagten ein. Nach ersten Untersuchungen - es bestand auch in der Klinik der Verdacht einer koronaren Herzerkrankung (Erkrankung der Herzkranzgefäße) - verließ der Ehemann wenige Tage später gegen den ärztlichen Rat das... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.05.2016
- 20 U 122/15 -

Unerkannter Herzinfarkt: Haftung eines Rettungssanitäters wegen Stellung eigener Diagnose und unterlassener Hinzuziehung eines Notarztes

Anwendung der Beweislastregeln zur Arzthaftung bei Tätigwerden des Rettungssanitäters im Kompetenzbereich des Arztes

Klagt ein Patient über akute Brustschmerzen, die offensichtlich keine herzfremde Ursache haben, muss der Rettungssanitäter einen Notarzt hinzuziehen. Er darf auf keinen Fall eine eigene Diagnose erstellen. Bleibt damit ein Herzinfarkt unerkannt, haftet dafür der Rettungssanitäter. Dabei gelten hinsichtlich der Ursächlichkeit zwischen Pflichtwidrigkeit und Verletzungsfolgen die Beweislastregeln zur Arzthaftung, da der Rettungssanitäter im Kompetenzbereich des Arztes tätig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im September 2010 rief ein Mann die Berliner Feuerwehr, da er über erhebliche Atembeschwerden und Schmerzen im Brustbereich klagte. Er wurde schließlich von zwei Rettungssanitätern untersucht, die ein "Intercostalschmerz" diagnostizierten und dem Patienten rieten, zu seinem Hausarzt zu gehen. Dies tat er auch einige Stunden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2015
- 40 C 287/15 -

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aufgrund durch Herzinfarkt einer Passagierin bedingte Flugverspätung

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Kommt es aufgrund eines Herzinfarkts einer Passagierin zu einer erheblichen Flugverspätung, so steht einem Fluggast kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) zu. Denn die Fluggesellschaft kann sich in einem solchen Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Passagierin eines Fluges erlitt noch vor dem Start in Fuerteventura im Flugzeug einen Herzinfarkt. Da sie an Bord behandelt werden musste, überschritt der Pilot seine maximale Flugzeit. Der Flug musste daher auf den nächsten Tag verschoben werden. Da dies zu einer erheblichen Flugverspätung führte, klagte ein Fluggast auf Ausgleichszahlung.... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2012
- S 16 KR 8187/09 -

Kostenerstattungspflicht für Rehabilitationssport nur bei absoluter Notwendigkeit

Krankenkasse bei Krankheit und Behinderung nicht unbedingt zur Zahlung von Leistungen verpflichtet

Ein gesetzlich Krankenversicherter hat nur dann Anspruch auf Übernahme der Kosten ärztlich verordneten Rehabilitationssports in Gruppen, wenn er aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, an anderen Sportgruppen teilzunehmen oder sich in Mannschaftssportarten zu betätigen. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erlitt im April 2007 einen Herzinfarkt, der durch eine Bypass-Operation versorgt wurde. Im Anschluss an die Krankenhausbehandlung nahm er von Oktober 2007 bis September 2009 am Rehabilitationssport in einem Turnverein teil. Die Kosten hierfür übernahm die beklagte Krankenkasse, lehnte aber die Weiterbewilligung der Kostenübernahme für Rehabilitationssport... Lesen Sie mehr



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