die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hilfebedürftigkeit“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 15.01.2019
- S 18 SO 130/16 -
Rückforderung geleisteter Unterkunftskosten nur bei grob fahrlässigem Verhalten des Begünstigten zulässig
Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt kann bei Vertrauen des Begünstigten auf Bestand des Verwaltungsaktes nicht ohne weiteres zurückgenommen werden
Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Rückforderung geleisteter Unterkunftskosten aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter, wonach ein geringerer Mietzins überwiesen und im Gegenzug hausmeisterähnliche Dienste verrichtet werden, grob fahrlässiges Verhalten des Begünstigten voraussetzt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die während des streitigen Zeitraums April bis Juli 2013 im Landkreis Gießen wohnende Klägerin bezog vom Beklagten aufgrund ihrer geringen Erwerbsminderungsrente ergänzende Grundsicherungsleistungen. Der Beklagte berücksichtigte dabei Kosten der Unterkunft auf Grundlage einer Gesamtmiete in Höhe von 440 Euro. Im März 2015 teilte die Klägerin dem Beklagten mit, dass seit 2011 eine Vereinbarung mit ihrem Vermieter bestehe, wonach sie monatlich 150 Euro weniger an Miete überweise und im Gegenzug hausmeisterähnliche Tätigkeiten verrichte. Mit den Bescheiden vom 25. November 2015 und 22. August 2016 forderte... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.09.2018
- L 15 AS 19/16 -
LSG zur Rechtmäßigkeit der Bremerhavener Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger
Hilfebedürftige müssen angemessene Wohnung anmieten können
Die Verwaltungsanweisung der Stadt Bremerhaven zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem örtlichen Mietspiegel entsprechen einem "schlüssigen Konzept". Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmalig entschieden.
Im hier zu entscheidenden hatte eine damals dreiköpfige Familie, die in einer 77 qm großen Dreizimmerwohnung lebte, geklagt. Das Jobcenter trug die Miet- und Nebenkosten. Für das zweite Halbjahr 2011 stellte der Vermieter der Familie eine Betriebskostennachforderung.Das Jobcenter lehnte die Übernahme ab, da hierdurch die Obergrenze der angemessenen Kosten der Unterkunft... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 29.06.2018
- S 11 AS 1811/17 -
Verletzung der Mitwirkungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren kann sich nachteilig auswirken
Unvollständig ausgefüllter Antrag auf Arbeitslosengeld II und fehlende Unterlagen lassen an tatsächlicher Hilfebedürftigkeit zweifeln
Das Sozialgericht Karlsruhe hat darauf verwiesen, dass sich eine Verletzung der Mitwirkungspflicht beim Stellen des Antrags auf Sozialleistungen im sozialgerichtlichen Verfahren nachteilig auswirken kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist schweizerischer Staatsangehörige und begehrte Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das beklagte Jobcenter lehnte den Antrag des Klägers auf Gewährung von Arbeitslosengeld im März 2017 ab, da er ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) allein zum Zwecke der Arbeitssuche habe.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2007
- 9 UF 208/06 -
Scheidung trotz Furcht vor dem Alleinsein und fehlender Hilfe durch anderen Ehegatten
Härtefallregelung des § 1568 BGB greift nicht
Befürchtet ein Ehegatte das Alleinsein und die fehlende Hilfe des anderen Ehegatten nach der Scheidung, rechtfertigt dies nicht die Aufrechterhaltung der Ehe. Ein Härtefall im Sinne von § 1568 BGB liegt in solchen Umständen nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Ehepaar bereits seit drei Jahren getrennt war, beantragte die Ehefrau im Jahr 2005 die Scheidung. Das Amtsgericht Oranienburg gab dem Scheidungsantrag statt. Dagegen wollte der bald 80-jährige Ehemann Berufung einlegen. Er führte an, dass für ihn die Scheidung aufgrund seines hohen Alters unzumutbar sei. Zudem fürchte er das Alleinsein... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.02.2018
- 11 U 57/17 -
Verkehrsbetrieb und Busfahrer haften nicht für Sturz eines gehbehinderten Fahrgasts im anfahrenden Linienbus
Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G verpflichtet Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme
Der Fahrer eines Linienbusses darf den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist, anfahren, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Allein die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G verpflichtet den Fahrer nicht zur besonderen Rücksichtnahme. Vielmehr kann von dem gehbehinderten Fahrgast erwartet werden, dass er den Busfahrer auf seine Gehbehinderung anspricht und ggfls. darum bittet, das Anfahren bis zur Einnahme eines Sitzplatzes zurückzustellen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
Die seinerzeit 60 Jahre alte Klägerin aus Herne bestieg im April 2016 den vom zweitbeklagten Busfahrer gesteuerten Linienbus des erstbeklagten kommunalen Nahverkehrsbetriebs aus dem mittleren Ruhrgebiet. Die Klägerin ist aufgrund eines Hüftschadens zu 100 % schwerbehindert. Ihr Schwerbehindertenausweis ist mit dem Merkzeichen G versehen. Eine Gehhilfe benutzt die Klägerin nicht. Beim... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Osnabrück, Beschluss vom 17.03.2017
- S 29 AS 49/17 ER -
Hilfebedürftig nach SGB II trotz Miteigentumsanteil an Immobilie und Namensrecht
Jobcenter muss Grundsicherungsleistungen fortzahlen
Auch wenn jemand über einen rechtlich umstrittenen Miteigentumsanteil an einer Immobilie in Nigeria und an einem chinesischen Namensrecht verfügt, so hat der Antragsteller einen vorläufigen Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II, "Hartz IV"). Dies hat das Sozialgericht Osnabrück im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Im hier zu prüfenden Fall erhielt der Antragsteller vom zuständigen Jobcenter Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 03.06.2016 bis 31.10.2016 als Darlehen. Einen Fortzahlungsantrag lehnte das Jobcenter unter Hinweis auf die fehlende Hilfebedürftigkeit ab. Der Antragsteller sei im Februar 2016 nach Nigeria gereist, um einen Miteigentumsanteil an dem Haus seiner von... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2015
- L 3 AS 370/15 B ER -
Hartz IV: Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente auch bei Rentenabschlägen zumutbar
Verweigerte Antrag auf vorzeitige Altersrente kann zum Ausschluss von "Hartz IV"-Leistungen führen
Zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist es arbeitslosen Empfängern von sogenannten "Hartz IV"-Leistungen zumutbar, vorzeitig Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch dann, wenn die vorzeitige Altersrente nur mit dauerhaften Abschlägen gezahlt wird. Weigern sich die Leistungsempfänger, die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, kann das Jobcenter die Leistungen nach dem SGB II ablehnen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Fall war ein 63-jähriger Leistungsempfänger nicht bereit, die mit Abschlägen verbundene vorzeitige Altersrente zu beantragen. Auch nachdem das Jobcenter die Altersrente bei der Rentenversicherung beantragt hatte, scheiterte die Bewilligung der vorzeitigen Altersrente daran, dass der Betroffene erforderliche Unterlagen nicht vorlegte. Das Jobcenter lehnte daraufhin... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.08.2015
- B 14 AS 1/15 R -
Vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern rechtmäßig
Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrente führt zur Beseitigung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II
Die Verpflichtung für einen Bezieher von SGB II-Leistungen einen Antrag auf vorzeitige Altersrente stellen zu müssen, kann rechtmäßig sein. Dies entschied das Bundessozialgericht und verwies darauf, dass die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente erforderlich sein kann, um der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II entgegenzuwirken.
Der im März 1950 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens bezog mit seiner Ehefrau als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II vom beklagten Jobcenter. Er konnte in den letzten Jahren nicht mehr in Arbeit vermittelt werden. Seine rentenrechtliche Situation stellt sich wie folgt dar: Mit Vollendung seines 63. Lebensjahres kann der Kläger eine vorzeitige Altersrente in Anspruch... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2013
- S 1 SO 2004/13 -
Vorhandenes Vermögen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe
Schwerbehinderte und schwer pflegebedürftige Klägerin muss anfallende Aufwendungen des Pflegedienstes selbst decken
Wird der Vermögensfreibetrag aufgrund vorhandenem Vermögen in Gestalt von Guthaben auf Spar- und Girokonten sowie der Rückkaufwerte aus einem Bausparvertrag und zwei Lebensversicherungen überschritten, so besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
In dem vorzuliegenden Fall bezieht die schwerbehinderte (GdB 100) und schwer pflegebedürftige (Pflegestufe 2) Klägerin zu 1 eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihr Ehemann - Kläger zu 2 - ist als Angestellter versicherungspflichtig beschäftigt. Den Antrag der Kläger vom Mai 2012 auf Übernahme von ungedeckten Kosten für die häusliche Betreuung und Pflege... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.08.2013
- L 2 AS 546/13 B ER -
Keine Grundsicherung für Arbeitssuchende bei Verschweigen von Einkünften
Anforderungen an die Darlegung der Hilfebedürftigkeit für den Empfang von "Hartz-IV"-Leistungen festgelegt
Stellt sich heraus, dass ein Hartz-IV-Empfänger bereits einmal Einnahmen verschwiegen hat, so bestehen erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das LSG bereits in einem früheren Klageverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des -"Hartz-IV-Empfängers" abgelehnt. Dieser hatte Kontoauszüge vorgelegt, aus denen u. a. Abbuchungen für Bezahlfernsehen, Handy- und Internet-kosten in Höhe von monatlich 100 bis 140 Euro, Versicherungen etc. hervorgingen.... Lesen Sie mehr