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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „hochgradig schwerhörig“ veröffentlicht wurden

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.07.2014
- L 8 KR 352/11 -

Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen

Krankenkasse muss trotz Festbetragsregelung Kosten für höherwertiges Hörgerät übernehmen

Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungs­aus­gleich. Insoweit gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits. Die gesetzliche Krankenkasse kann sich nur dann auf eine Festbetragsregelung berufen, wenn diese eine sachgerechte Versorgung des Versicherten ermöglicht. Andernfalls muss sie die kompletten Kosten für das erforderliche Hörgerät tragen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verwaltungsfachangestellter aus Nordhessen leidet an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Nach einer entsprechenden Testphase empfahl ihm der Hörgeräteakustiker ein Hörgerät für rund 4.900 Euro, mit welchem er sogar Telefongespräche führen kann, und zeigte dies der Krankenkasse an. Diese teilte dem 51-jährigen Mann mit, dass sie den Festbetrag von rund 1.200 Euro übernehme. Der Hörgeschädigte erwarb das teure Hörgerät. Seinen Antrag auf Erstattung des Differenzbetrages von ca. 3.700 Euro lehnte die Krankenkasse ab.Das Sozialgericht wies die Klage des Mannes mit der Begründung... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.11.2013
- L 2 R 438/13 ER -

Rentenversicherungs­träger muss hochgradig schwerhörigem Mann Kosten für erforderliches Hörgerät erstatten

Bei Verzögerung durch die Renten- und Krankenversicherer kann der Versicherte das erforderliche Hörgerät im Eilrechtsschutz erhalten

Verzögerungen der Sozialversicherungs­träger können bei der Versorgung eines schwerhörigen Menschen mit Hörgeräten dazu führen, dass eine auf umgehende und effektive Versorgung ausgerichtete Eilentscheidung durch das Gericht erlassen wird. Der Rentenversicherungs­träger ist verpflichtet, die konkrete Auswahl des das Hörvermögen bestmöglich fördernden Hörgerätes auf den Hörgeräteakustiker zu übertragen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Der Entscheidung lag der Fall eines 50-jährigen hochgradig schwerhörigen Mannes aus Oldenburg zugrunde, der mit seinen bisherigen Hörgeräten nur noch sehr unzureichend versorgt war. Die bisherigen Hörgeräte waren insbesondere durch eine weitere Verschlechterung des Hörvermögens so insuffizient geworden, dass der Kläger sich an privaten und beruflichen Gesprächen in weitem Umfang... Lesen Sie mehr



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