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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holschuld“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ehemaliger Arbeitnehmer scheitert mit Klage auf Zusendung des Arbeitszeugnisses
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte eine ausgeschiedene Mitarbeiterin von ihrem ehemaligen Arbeitgeber die Zusendung ihres Arbeitszeugnisses. Dieser teilte jedoch lediglich mit, dass es angefertigt sei und zur Abholung bereit stehe. Die Mitarbeiterin erhob daraufhin Klage auf Übersendung eines qualifizierten Zeugnisses. Ihrer Meinung nach, sei ihr die Abholung nicht zuzumuten. Das Arbeitsgericht Kassel wies die Klage ab. Auf Berufung der Mitarbeiterin gab das Landesarbeitsgericht Hessen die Klage statt. Dagegen richtete sich die Revision des ehemaligen Arbeitgebers.Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts sei der ehemalige... Lesen Sie mehr
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